Startseite Vorsicht Anlegerschutz money loose statt money.works GmbH – Sie müssen sich entscheiden Herr Markus van de Weyer
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money loose statt money.works GmbH – Sie müssen sich entscheiden Herr Markus van de Weyer

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Ihr working Capital ist der Anleger, jener Anleger, der Ihnen vertraut und der Ihnen sein Geld anvertraut. Geld, was sich ihr Anleger „sauerverdient“ hat. Er verlässt sich aber dann auch auf Sie, dass Sie sich in allen Situationen für ihn einsetzen, nicht nur für einen möglicherweise diebischen Initiator bzw. für sich selber. Ob Sie das im Moment dann wirklich so richtig verstanden haben, da haben wir im Moment so unsere Zweifel. Können wir aber ja mal gerne in einem Telefonat klären.

Ihnen sind Fakten eines Investments bekannt, welches sie verkauft haben, die es aus meiner Sicht dringlich erscheinen lassen, dass Sie hier zum Staatsanwalt gehen, denn hier ist Aufklärung angesagt.

Da hilft Ihnen auch so manches beruhigende Versprechen eines „Winkeladvokaten“ nichts. Sie müssen an ihre Anleger denken. Lassen sie die Finger weg von irgendwelchen abstrusen Rettungskonzepten oder zeitlichen Verschiebungs-Vereinbarungen zur Lieferung. Das wird Ihnen aus meiner Sicht ganz klar auf die Füsse fallen.

Mir ist bekannt, das erste Anzeigen bereits gestellt sind, dies anhand fundierter Unterlagen, die sich dann der Staatsanwalt einmal anschauen wird. Was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten, aber so lange die gravierenden Vorwürfe im Raum stehen, da verbietet es sich noch irgendwas für diesen Initiator zu tun. Verstehen Sie das nicht, dann würden wir das als „Verrat an den Anlegern“ ansehen.

Gehen Sie bitte davon aus, dass wir über eine Vielzahl von Informationen zu dem Vorgang verfügen, mehr als Sie möglicherweise denken.

Durchdiskutiert haben wir den Sachverhalt auch mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Auch Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen kann nur dringend davon abraten, hier sich auf irgendwelche abstrusen Konstrukte einzulassen.

Der Kunde hat ein Recht darauf, Ware gegen Geld zu bekommen. Liefert das Unternehmen die Ware nicht, dann befindet er sich in Verzug. Sind mit dieser Warenlieferung noch andere Dienstleistungen verbunden, dann können die auch nicht erbracht werden. Das scheint, so wie sich der Vorgang mir darstellt, hier der Fall zu sein.

Da muss man jetzt schnell handeln, so Rechtsanwalt Reime, bevor das Unternehmen möglicherweise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Vertrieb, der jetzt nicht im Sinne seiner investierten Anleger handelt, der macht sich dann für entstehende Schäden möglicherweise haftbar.

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