Das kann aber auch an uns liegen, aber schauen Sie sich die Bilanz einmal an, die das Unternehmen hier hinterlegt hat.
Wir haben nun das Bundesamt für Justiz einmal auf diese Bilanz aufmerksam gemacht, mit der Bitte sich diese ungewöhnliche Bilanz einmal genauer anzuschauen. Warum interessieren wir uns überhaupt für das Unternehmen? Nun, die Protagonisten des Unternehmens kennen wir aus dem Vorgang Popppy und Balllony. Da schaut man sich solche Bilanzen natürlich einmal an.
Auch hier stellt sich für die Anleger dann die Frage, ob man den Berater in die Haftung nehmen kann. Ich bin der Meinung, dass man dies auf jeden Fall einmal prüfen lassen sollte.
Wir haben ja bereits ausgeführt in einem anderen Artikel, das aus unserer subjektiven Sicht, die Vermittler über ein bestehendes Totalverlustrisiko hätten aufklären müssen. Hat der Vermittler das getan und kann das über eine Beratungsprotokoll nachweisen, dann ist das in Ordnung.
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