Es geht um popppy und ballooony Automaten, die gerade für die Anleger einen Millionencrash hinlegen. Millionenverluste und mit Verlaub, da muss man doch einmal die Frage nach der Verantwortung des Vertriebs stellen, nach Ihrer Mitverantwortung Herr Carsten OTT.
Man muss doch einmal die Frage stellen, wann wer was gewusst hat?
Man muss doch auch einmal die Frage stellen, was das für eine eigenartige und nichts außer Ärger bringende Aktion von Carsten OTT und Kollegen war, als man die Anleger zu Abtretungen/ Verzicht überredet hat?
Man muss doch einmal klären, ob es stimmt, dass der Vertrieb möglicherweise hohe Provision bekommen hat?
Jener Carsten OTT will nun erneut durchstarten und er will den Anlegern, die jetzt geschädigt wurden, helfen, ihr Geld zurückzubekommen.
Was sich honorig anhört, ist aus meiner Sicht aber eben nicht honorig, denn es ist für mich eine Art Eigenschutz, denn ich bin überzeugt davon, dass Carsten OTT sicherlich gut einschätzen kann, dass die Chancen auf eine Inanspruchnahme durch die Anleger aus Vertriebshaftung dann gar nicht so erfolglos sein könnte.
Liest man sich die Schreiben von Herrn Carsten OTT durch, dann kann man über solches „rotzfreches Handeln“ nur den Kopf schütteln und hoffen, dass die Anleger so klug sind und Herrn Carsten OTT verklagen auf Beraterhaftung, ihm aber bitte nicht noch einmal folgen bei abstrusen Rettungsmodellen und neuen Geschäften!
Erstaunt bin ich über das Schreiben auhc insofern, das ich Herrn Carsten Ott den Rat geben würde, sich einmal die Veränderungen im Vermögensanlagengesetz genauer anzsuchauen. Jenes, sehr geehrter Herr Ott, welches zum 17. August diesen Jahres in Kraft getreten ist, mithin also auch für Sie gilt.
Möglich, das sie da ersteinmal die Vorraussetzungen schaffen müssen, damit sie das überhaupt verkaufen dürfen. Das ohne Erlaubnis wie von ihnen in dem der Redaktion vorliegenden Schreiben.
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