Monique Bocklage Rechtsanwältin aus Hamburg schreibt uns im Auftrag eines Benjamin Rowold von der ISC Financial Group an

Schon merkwürdig so eine E-Mail Frau Rechtsanwältin. Ich habe den Artikel nun 10 mal gelesen, aber ehrlich ich finde den Namen Ihres Mandanten da nirgendwo im Artikel enthalten. Nun, vielleicht ist der Artikel in Hamburg ja ein anderer als bei uns. Sie shen ja, das wir unseren Artikel korrekt mit Überschrift versehen haben, und natürlich uns Unterlagen v o r der Veröffentlichung angeschaut haben, und ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt geführt haben. Insofern sind wir da unserer journalistischen Sorgfaltspflicht absolut nachgekommen. Wir haben aber nicht nur diese Unterlagen vorliegen, die ja auch zur Staatsanwaltschaft in Würzburg gegangen sind, sondern auch E-Mails von „Geschädigten“. Das passt alles in das Bild des Artikels des von uns zitierten Rechtsanwaltes. Absolut schlüssig. Von Ihnen hören wir nur eine „pauschale Aufforderung“ LÖSCHEN-nun wir wären nicht diebewertung.de, wenn wir das auf so eine merkwürdige Mail (im Sinne von des Merkens würdig) dann auch tun würden. Wir sind absolut davon überzeugt das da was nicht „koscher“ ist. Es gibt Mitarbeiter der ISC Finacial Group, die in einer E-Mail an uns von einem Schaden von 62 Millionen US Dollar sprechen. Auch das ist nachweisbar (die E-Mail).Nehmen Sie doch einmal dezidiert zu den Vorwürfen Stellung, und erklären Sie uns doch mal was der Herr Rowold damit dann zu tun hat. Wir haben Herrn Rowold nun wirklich nichts unterstellt.Der Name wurde von Ihnen ins Spiel gebracht.Sie sind die Anwältin. Ich nur ein kleiner unbedeutender Blogger.Stimmen alle die Unterlagen die wir eingesehen haben, sorry Frau Anwältin, dann ist die Staatsanwaltschaft genau der richtige Ort das zu klären. Das sollte auch Ihr Mandant so sehen. Die Staatsanwaltschaft (und die BaFin) können Ihren Mandanten ja auch entlasten………….und es gibt sie wirklich die Renditen von 250 – 400 % in 3 Monaten. Das letzte Mal passierte wohl ein Wunder vor fast 2014 Jahren, aber Katja Ebstein singt ja auch „Wunder gibt es immer wieder“.

Wir lassen den Artikel so bestehen bis man uns Unterlagen vorlegt die nachweisbar belgen das wir da was „Falsches berichtet haben“. Die haben Sie nicht geliefert. Als qualifzierte Anwältin würde ich so eine E-mail nicht schreiben, aber ich habe ja auch kein gmx Konto als Empfänger. Sie haben meine klare Zusage, das ich eine gegenteilige Stellungnahme Ihres Mandanten natürlich hier veröffentliche,wenn die Aussagen darin so auch nachweisbar sind.Ich denke das ist absolut FAIR.

Die Rechtsanwältin ht uns nun mitgeteilt „eine Gegendarstellung“ würde Sie usn nicht senden, aber einen Gerichtsbeschluss. Nun, denn wir bleiben erstmal stark vor dem schwachen Geschlecht. Eine kleine Spitze sei uns gestattet.

2 Comments

  1. moralist Sonntag, 13.04.2014 at 13:58 - Reply

    Die Frau Anwalt sollte sich schämen solche Gangster zu unterstützen. So einer wie der Herr Rowold sollte lieber einem ehrlichen Beruf nachgehen. Der war ja mal Elektriker hat er mir erzählt. Und mit der Frau Bocklage soll ihn doch mehr verbinden als nur als Rechtsanwältin. Bonny + Clyde gab es ja auch mal.

  2. Tut nichts zur Sache Donnerstag, 10.04.2014 at 08:23 - Reply

    Mich würde interessieren, welche Beweise es denn wirklich gibt. Eine E-Mail ist doch noch lange kein Beweis. Papier und Email sind doch mehr als geduldig. Journalistisch korrekt wäre es dann von einer Vermutung zu schreiben und wenn man diese publiziert braucht man auch etwas mehr als nur den Hinweis, da könnte was sein, denn 62 Mio. einfach so.
    Und was ich überhaupt nicht verstehe ist, warum denn hier die Rechtsanwältin angegriffen wird. Das Eintreten für einen Mandaten heißt doch noch lange nicht, dass man mit dem Mandanten die gleichen Interessen verfolgt.
    Anmerkung der Redaktion:
    Bei einem Rechtsanwalt gehen wir davon aus, das er weiss, wie solche Kommunikation funktioniert. Natürlich haben wir uns Unterlagen angeschaut und Recherchegespräche dazu geführt. Wir sind unserer Sorgfaltspflicht in vollem Umfang nachgekommen mit dem Wissen dieses Zeitpunktes. Es ist doch sehr einfach für einen Rechtsanwalt, zu versichern das stimmt alles nicht und das zu belegen. Nur auf die „Anforderung den Artikel sofort zu löschen“ reagieren wir eher nicht. Das mit den 62 Millionen USD hat uns auch verwundert. Von solch einem hohen möglichen Schaden waren wir nicht ausgegangen. Merkwürdigerweise wird dieser Betrag gestern in einer E-Mail eines aktiven Mitarbeiters der ISC Financial Group benannt. Es wird auch eine Person benannt die das Geld „verzockt haben soll bzw. auf Seite geschafft haben soll“. Das wussten wir zum Zeitpunkt des Berichtes zum Beispiel nicht. Tatsache ist, das die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Würzburg erstattet wurde. Ich mache den Job nicht erst seit Gestern. Ich kann Unterlagen schon unterscheiden ob das „ein Fake“ ist oder nicht. Wenn Sie einen Zeichnungsschein mit einer Rendite von 250-400% sehen, was denken Sie dann? Mal ehrlich? Müsste ein Rechtsanwalt nicht einschätzen können, das dies nicht machbar ist? Vielleicht kurzfristig mal aber auf Dauer? Nun gut, wir haben der Anwältin ja angeboten uns detailliert zu sagen was nicht stimmt. Das hat Sie nicht getan, sondern wollte das wir ihr unsere Beweise übersenden……………….Nun denn einen Versuch ist das ja Wert. Sie kann sich ja gerne mit unserem Rechtsanwalt dazu in Verbindung setzen und das dort gerne ausdiskutieren.

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