Der Mann, der im Amtsgericht Dachau einen Staatsanwalt erschossen hat, ist zuvor nicht auf Waffen untersucht worden.
Die bayerische Justizministerin Merk sagte, es habe keine Kontrollen gegeben. Bei dem Prozess gegen den 54-jährigen Transportunternehmer habe es sich um ein Routineverfahren gehandelt. Der Angeklagte hatte nach der Verurteilung zu Bewährungsstrafe plötzlich eine Pistole gezogen. Er zielte erst auf den Richter und erschoss dann den 31-jährigen Staatsanwalt. Die Waffe hatte er illegal erworben. Der nicht vorbestrafte Mann soll Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 44.000 Euro nicht gezahlt haben.
Quelle:MDR
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