Die Gesellschaft Morgan Stevens Capital, London, Vereinigtes Königreich, wendet sich an deutsche Anlegerinnen und Anleger und bietet ihnen den Erwerb von angeblichen Aktien der „Lamborghini SpA“ an. Im Internet tritt die Gesellschaft mit ihrer Website morganstevenscapital.com auf. Dort wird ein „IPO-Handel mit Morgans Stevens Capital“ beworben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass der Anbieter keine Zulassung hat, Angebote zum Kauf von Aktien zu unterbreiten.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Im Zusammenhang mit Aktien der „Lamborghini SpA“ (bzw. „Automobili Lamborghini S.p.A.“) ist ein Wertpapierverkaufsprospekt bei der BaFin nicht zur Billigung eingereicht worden.
Außerdem benötigen Unternehmen, die Verbrauchern Wertpiere anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.
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