In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moritzburger Versicherungsmakler GmbH, August-Bebel-Straße 2a, 01468 Moritzburg, Amtsgericht Dresden , HRB 13653
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Biehl vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Müller Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde mit Beschluss vom 21.10.2014 festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
557 IN 2302/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.11.2014
Und? Wie hoch ist die Vergütung für den Insolvenzverwalter?
Letzter Akt?! Das ist eventuell nicht sicher … siehe Neugründung „Versicherungskanzlei Moritzburg GmbH“ mit gleicher Adresse.