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Nach einem Polizeieinsatz im US-Bundesstaat Wisconsin, bei dem der 29-jährige Afroamerikaner Jacob Blake in den Rücken geschossen wurde, haben die Vereinten Nationen eine Untersuchung gefordert. Es sei wichtig, dass der Fall „komplett untersucht“ werde, sagte ein Sprecher von UNO-Generalsekretär Antonio Guterres gestern vor Journalisten in New York.

Außerdem sei es wichtig, dass die Menschen friedlich protestieren dürften. „Rassismus ist etwas, dass in jeder Gesellschaft – sei es in den USA oder in jedem anderen Land auf der Welt – angegangen werden muss, es ist ein Problem, auch in Organisationen, darunter auch unserer eigenen“, sagte der Sprecher weiter.

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Der Zustand des prominenten Kreml-Kritikers Alexej Nawalny ist nach Angaben seiner Sprecherin weiter ernst. Der russische Oppositionspolitiker liege immer noch im Koma, teilte seine Sprecherin Kira Jarmisch gestern mit. Nawalnys Vertrauter Leonid Wolkow erklärte, Nawalnys Zustand sei kein Grund für großen Optimismus.

Die russische Generalstaatsanwaltschaft sieht keine Anhaltspunkte für einen Giftanschlag. Es gebe daher auch keine Grundlage für die Eröffnung einer strafrechtlichen Untersuchung, teilte die Moskauer Behörde gestern mit. Die deutschen Behörden hätten sich bereiterklärt, mit Russland in dem Fall zu kooperieren.

Die russische Regierung hatte zuvor mitgeteilt, die Erkrankung des nach Berlin ausgeflogenen Oppositionellen untersuchen zu lassen. Die Polizei werde entsprechende Ermittlungen einleiten, kündigte das Innenministerium an.

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Im Mittelmeer warten rund 230 aus Seenot gerettete Geflüchtete auf zwei Schiffen auf Zuweisung eines sicheren Hafens. 27 Menschen harrten seit mehr als drei Wochen auf dem Frachtschiff „Maersk Etienne“ in der Nähe von Malta aus, berichtete die Hilfsorganisation Sea-Watch gestern. Der dänische Tanker habe die Geflüchteten am 4. August aufgenommen.

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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet heute darüber, ob die im Jahr 2018 eingeführte eigene bayrische Grenzpolizei mit der Landesverfassung vereinbar ist. Geklagt haben die Grünen, nach deren Auffassung Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der Einführung die landesrechtlichen Kompetenzen überschritt. Grenzschutz sei allein Aufgabe der deutschen Bundespolizei.

Hingegen zweifeln auf der Gegenseite die CSU-Landtagsfraktion und die bayrische Landesregierung die Zulässigkeit der Anträge der Grünen an. Diese seien unbegründet, weil die Grenzpolizei kein Verstoß gegen Bundeskompetenz sei.

 

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