Motel One Datenskandal – was kann ich als Verbraucher jetzt tun? Rechtsanwältin Bontschev antwortet uns!

Published On: Sonntag, 08.10.2023By Tags:

Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev! Gäste von Motel One sind kürzlich Opfer eines großen Datenlecks geworden. Was sollten betroffene Verbraucher als erste Schritte unternehmen?

Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag! Zuerst sollten die Betroffenen ihre Banktransaktionen überwachen, insbesondere wenn Kreditkarteninformationen betroffen sind. Sie sollten auch ihre Kreditinstitute informieren und eventuell die Karte sperren lassen.

Interviewer: Was kann man tun, um sich gegen möglichen Identitätsdiebstahl zu schützen?

Rechtsanwältin Bontschev: Es ist ratsam, Änderungen in persönlichen Profilen, etwa bei sozialen Netzwerken oder Online-Konten, genau im Blick zu behalten. Wenn unbekannte Konten oder Profiländerungen festgestellt werden, sollte man unverzüglich reagieren und die zuständigen Plattformen oder Dienste kontaktieren.

Interviewer: Was ist, wenn die Betroffenen betrügerische Aktivitäten feststellen?

Rechtsanwältin Bontschev: In einem solchen Fall sollten sie sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es ist wichtig, alle verdächtigen Aktivitäten zu dokumentieren, um sie als Beweismittel verwenden zu können.

Interviewer: Können die Gäste Schadensersatz von Motel One fordern?

Rechtsanwältin Bontschev: Das hängt von der genauen Rechtslage ab. Wenn Motel One fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, könnten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ich würde den Betroffenen raten, sich rechtlich beraten zu lassen, um ihre Optionen zu prüfen.

Interviewer: Gibt es präventive Maßnahmen, die Kunden in Zukunft ergreifen können?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, sicher. Verbraucher sollten grundsätzlich nur das Nötigste an persönlichen Informationen teilen. Außerdem ist es sinnvoll, Passwörter regelmäßig zu ändern und Zwei-Faktor-Authentifizierung zu nutzen, wo immer es möglich ist.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese wertvollen Ratschläge!

Rechtsanwältin Bontschev: Gern geschehen! Bei weiteren Fragen stehe ich zur Verfügung.

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