1511 IN 2038/18 In dem Verfahren über den Antrag d. Moticon GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Müller Maximilian und Vilzmann Robert,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 179773
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LAUTERBACHPARTNER, Theatinerstraße 45, 80333 München,
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Sensorikprodukten in Sport-und Gesundheitsbereich
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 31.07.2018 um 15:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dr. Dipl.-Kfm. Max Liebig, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, Telefon: +49(89)2554870, Telefax: +49(89)25548710, Email: muenchen@jaffe-rae.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sei denn, dieser stimmt der Leistung an den Schuldner zu. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, über Konten des Schuldners zu verfügen und neue Konten auf den Namen des Schuldners zu eröffnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
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