MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
Hamburg
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
Die OCTAVIO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, die OCTAVIO Capital GmbH, Hamburg, Deutschland, sowie Herr Axel Octavio Schroeder, Deutschland, haben uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils mittelbar kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG („Gesellschaft“) gehört.
Die Zurechnung der Aktien erfolgt jeweils bis zu dem jeweiligen mitteilenden Unternehmen über die nachfolgend aufsteigend dargestellte Beteiligungskette:
1. |
OCTAVIO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH |
2. |
OCTAVIO Capital GmbH |
3. |
Axel Octavio Schroeder |
Die Mitteilenden wiesen darauf hin, dass die Mitteilungspflicht allein darauf beruht, dass den Mitteilenden die von der MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH an der Gesellschaft gehaltene Beteiligung vollständig gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet wird, auch wenn die Mitteilenden – direkt bzw. indirekt – lediglich mit einem Drittel am Stammkapital der MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH beteiligt sind.
Hamburg, im Dezember 2022
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
Der Vorstand
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