Genau das zeigt diese Bilanz auf. Kein gutes Investment für die Anleger, denn diese Bilanz weist eine bilanzielle Überschuldung aus.
MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V GmbH & Co. KG
Quickborn/Krs. Pinneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
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A. Anlagevermögen | 8.192.659,87 | 10.826.380,74 |
I. Finanzanlagen | 8.192.659,87 | 10.826.380,74 |
B. Umlaufvermögen | 367.657,55 | 365.931,53 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 240,00 | 14.612,96 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 367.417,55 | 351.318,57 |
C. Durch Entnahmen entstandenes negatives Kapital der Kommanditisten | 108.743,64 | 278.236,16 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 8.669.061,06 | 11.470.548,43 |
Passiva |
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31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
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A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter | 0,00 | 0,00 |
II. Kapitalanteile der Kommanditisten | 0,00 | 0,00 |
B. Rückstellungen | 47.423,00 | 29.405,50 |
C. Verbindlichkeiten | 8.621.638,06 | 11.294.395,08 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 146.747,85 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 8.669.061,06 | 11.470.548,43 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Quickborn und ist beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nr. HRA 5009 PI eingetragen.
Der Jahresabschluss der MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V GmbH & Co. KG, Quickborn, für das Geschäftsjahr 2019 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 238 ff., 264 ff., 284 ff. HGB aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß § 288 i.V.m. § 267 Abs. 1 und § 264a HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn liegt jedoch nicht vor, da sich unter Berücksichtigung der im Anlagevermögen enthaltenen stillen Reserven ein positives Kapitalkonto ergibt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu bedienen, sodass nach Auffassung der Geschäftsführung eine positive Fortführungsprognose besteht.
Die Bilanz wurde nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema des § 266 HGB i.V.m. § 264c HGB aufgestellt und gemäß § 42 GmbHG um den Posten „Forderungen gegen Gesellschafter“ erweitert.
Aufgrund elektronischer Rechenhilfen können sich bei den Angaben in TEuro Rundungsdifferenzen ergeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen, die das Versicherungsportfolio enthalten, wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Diese enthalten die Kaufpreise sowie laufenden Prämien.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge bzw. Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das Kommanditkapital beträgt Euro 10.239.000,00. (Vorjahr: Euro 10.239.000,00)
Der Jahresüberschuss des Berichtsjahres ist ausschließlich den Ergebnissonderkonten der Kommanditisten gutgeschrieben worden.
Zum 31. Dezember 2019 wird ein durch Entnahmen entstandenes negatives Kapital der Kommanditisten in Höhe von Euro 108.743,64 ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der im Anlagevermögen enthaltenen stillen Reserven ergibt sich insgesamt ein positives Eigenkapital.
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum 31. Dezember 2019 |
Gesamtbetrag | bis zu 1 Jahr | Von 1 bis 5 Jahren | über 5 Jahre |
(Vorjahr) | TEuro | TEuro | TEuro | TEuro |
Summe | 8.622 | 2.703 | 5.919 | 0 |
(11.294) | (2.848) | (8.446) | (0) |
Zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hat die MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V GmbH & Co. KG, Quickborn, folgende Sicherheiten gestellt:
– Abtretung der Rechte und Ansprüche aus den Policen und aus den Kaufverträgen gemäß Sicherungsabtretungsvertrag,
– Verpfändung von Kontoguthaben.
4. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.
Bewertungseinheit
Die Gesellschaft hat zur Absicherung der Zinsrisiken aus dem Kreditvertrag mit der Hypovereinsbank UniCredit Bank AG, München, einen Zinsswap abgeschlossen. Zusammen mit dem Grundgeschäft liegt folgende Bewertungseinheit vor, die nach der sogenannten Einfrierungsmethode bilanziert wird:
Risiko | Grundgeschäft | Sicherungsinstrument | Art der Bewertungseinheit | Prospektive Effektivität | ||
Variable Art | Art | Betrag | Art | Betrag | Betrag | |
Euro | Euro | |||||
Zinsbezogen Zinsänderungsrisiko | variabel verzinsliches Darlehen | 8.600.000 | Zinsswap | 10.792.177 | Mikro Hedge | Laufzeit und Volumenkongruenz* |
*) Die Laufzeit des Grundgeschäfts ist nicht vereinbart; die Laufzeit des Zinsswapgeschäfts ist bis zum 30. Dezember 2022 fixiert.
Organe der Gesellschaft
Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin, die Verwaltungsgesellschaft MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V mbH, Quickborn, berechtigt und verpflichtet, deren gezeichnetes Kapital TEuro 25 beträgt.
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind:
Herr Matthias Schmidt, Tostedt,
Herr Holger Glandien, Halstenbek (ab 19. Februar 2020),
Herr Tobias Lerchner, Buchholz (bis 19. Februar 2020).
Alle Geschäftsführer vertreten, unter Berücksichtigung der besonderen Regelungen im Gesellschaftsvertrag, die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Quickborn, den 25. Juni 2020
Matthias Schmidt
(Geschäftsführer)
Holger Glandien
(Geschäftsführer)
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 – 31.12.2019
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 240,00 EUR.
1.1.2018 – 31.12.2018
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 240,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2020 festgestellt.
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