MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V GmbH & Co. KG – Rendite muss nicht immer positiv sein

Published On: Donnerstag, 11.03.2021By

Genau das zeigt diese Bilanz auf. Kein gutes Investment für die Anleger, denn diese Bilanz weist eine bilanzielle Überschuldung aus.

MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V GmbH & Co. KG

Quickborn/​Krs. Pinneberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 8.192.659,87 10.826.380,74
I. Finanzanlagen 8.192.659,87 10.826.380,74
B. Umlaufvermögen 367.657,55 365.931,53
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 240,00 14.612,96
II. Guthaben bei Kreditinstituten 367.417,55 351.318,57
C. Durch Entnahmen entstandenes negatives Kapital der Kommanditisten 108.743,64 278.236,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 8.669.061,06 11.470.548,43

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 47.423,00 29.405,50
C. Verbindlichkeiten 8.621.638,06 11.294.395,08
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 146.747,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 8.669.061,06 11.470.548,43

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Quickborn und ist beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nr. HRA 5009 PI eingetragen.

Der Jahresabschluss der MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V GmbH & Co. KG, Quickborn, für das Geschäftsjahr 2019 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 238 ff., 264 ff., 284 ff. HGB aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß § 288 i.V.m. § 267 Abs. 1 und § 264a HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn liegt jedoch nicht vor, da sich unter Berücksichtigung der im Anlagevermögen enthaltenen stillen Reserven ein positives Kapitalkonto ergibt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu bedienen, sodass nach Auffassung der Geschäftsführung eine positive Fortführungsprognose besteht.

Die Bilanz wurde nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema des § 266 HGB i.V.m. § 264c HGB aufgestellt und gemäß § 42 GmbHG um den Posten „Forderungen gegen Gesellschafter“ erweitert.

Aufgrund elektronischer Rechenhilfen können sich bei den Angaben in TEuro Rundungsdifferen­zen ergeben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen, die das Versicherungsportfolio enthalten, wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Diese enthalten die Kaufpreise sowie laufenden Prämien.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwen­dig ist.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge bzw. Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Kommanditkapital beträgt Euro 10.239.000,00. (Vorjahr: Euro 10.239.000,00)

Der Jahresüberschuss des Berichtsjahres ist ausschließlich den Ergebnissonderkonten der Kommanditisten gutgeschrieben worden.

Zum 31. Dezember 2019 wird ein durch Entnahmen entstandenes negatives Kapital der Kommanditisten in Höhe von Euro 108.743,64 ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der im Anlagevermögen enthaltenen stillen Reserven ergibt sich insgesamt ein positives Eigenkapital.

Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeit zum
31. Dezember 2019
Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr Von 1 bis 5 Jahren über 5 Jahre
(Vorjahr) TEuro TEuro TEuro TEuro
Summe 8.622 2.703 5.919 0
(11.294) (2.848) (8.446) (0)

Zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hat die MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V GmbH & Co. KG, Quickborn, folgende Sicherheiten gestellt:

– Abtretung der Rechte und Ansprüche aus den Policen und aus den Kaufverträgen gemäß Sicherungs­abtretungsvertrag,
– Verpfändung von Kontoguthaben.

4. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.

Bewertungseinheit

Die Gesellschaft hat zur Absicherung der Zinsrisiken aus dem Kreditvertrag mit der Hypovereinsbank UniCredit Bank AG, München, einen Zinsswap abgeschlossen. Zusammen mit dem Grundgeschäft liegt folgende Bewertungseinheit vor, die nach der sogenannten Einfrierungs­methode bilanziert wird:

Risiko Grundgeschäft Sicherungsinstrument Art der Bewertungseinheit Prospektive Effektivität
Variable                                   Art Art Betrag Art Betrag Betrag
Euro Euro
Zinsbezogen   Zinsänderungsrisiko variabel verzinsliches Darlehen 8.600.000 Zinsswap 10.792.177 Mikro Hedge Laufzeit und Volumenkongruenz*

*) Die Laufzeit des Grundgeschäfts ist nicht vereinbart; die Laufzeit des Zinsswapgeschäfts ist bis zum 30. Dezember 2022 fixiert.

Organe der Gesellschaft

Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin, die Verwaltungsgesellschaft MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V mbH, Quickborn, berechtigt und verpflichtet, deren gezeichnetes Kapital TEuro 25 beträgt.

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind:
Herr Matthias Schmidt, Tostedt,
Herr Holger Glandien, Halstenbek (ab 19. Februar 2020),
Herr Tobias Lerchner, Buchholz (bis 19. Februar 2020).

Alle Geschäftsführer vertreten, unter Berücksichtigung der besonderen Regelungen im Gesell­schaftsvertrag, die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Quickborn, den 25. Juni 2020

Matthias Schmidt
(Geschäftsführer)

Holger Glandien
(Geschäftsführer)

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2019 – 31.12.2019

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 240,00 EUR.

1.1.2018 – 31.12.2018

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 240,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2020 festgestellt.

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