In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS „Anke“ GmbH & Co. KG, Westfeld 28 D, 21635 Jork (AG Tostedt, HRA 200883), vertr. d. MS „Anke Bröhan“ Verwaltungsgesellschaft mbH, Westfeld 28d, 21635 Jork (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d. Heino Bröhan, Westfeld 28 d, 21635 Jork (Geschäftsführer), ist durch Beschluss vom 13.06.2017 um 18.00 Uhr angeordnet worden: Der Beschluss vom 10.04.2017 wird dahingehend geändert, dass der Antragstellerin nunmehr gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird. Die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (sogenannter „starker vorläufiger Insolvenzverwalter“). Der Antragstellerin wird untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Tostedt eingesehen werden.
Amtsgericht Tostedt, 14.06.2017 22 IN 67/17 :
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