Startseite Allgemeines MS „Balu“ Shipping GmbH & Co. KG-Insolvenzeröffnung
Allgemeines

MS „Balu“ Shipping GmbH & Co. KG-Insolvenzeröffnung

Teilen

Über das Vermögen der MS „Balu“ Shipping GmbH & Co. KG, Michaellisstraße 24, 20459 Hamburg, vertr. d. die GRS Verwaltung 1 GmbH, diese vertr. d. die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Bramstedt, ist am 17.03.2017 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Az 12 IN 104/16:

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Helmke, Domshof 18 – 20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686 472, Fax: 0421-3686 100, E-Mail: OHelmke@schubra.de.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert:

 

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.2017 anzumelden;

 

  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

 

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 08.06.2017.

 

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

 

Ø  Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

 

Ø  Anträge über:

 

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

 

sowie gegebenenfalls über:

 

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

 

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.05.2017) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (08.06.2017), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 21.03.2017

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Breaking News: Wohnen bleibt auch 2025 ein teures Hobby

Es ist wieder soweit: Die Fachleute sind sich einig – Mieten steigen...

Allgemeines

DIHK fordert Schutz vor Billigwaren: Rettet uns vor den bösen Chinesen!

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat die Nase voll: Die Zeiten,...

Allgemeines

Wie wirken sich Inflation und Zinsen auf unser Geld aus?

Inflation und steigende Zinsen haben großen Einfluss auf unser tägliches Leben und...

Allgemeines

Grönland

In Grönland hat ein massiver Stromausfall die Hauptstadt Nuuk und die umliegenden...