Fast jeden Tag findet man Mitteilungen über Schiffsfonds, die Insolvenz anmelden müssen. In diese Reihe der notleidenden Schiffsfonds gerät offenbar nun auch die Beteiligungs- und Kommanditgesellschaft MS „Buxwind“ Verwaltungs- und Bereederungs GmbH & Co. Zumindest kann man dies einem Schreiben der GEBAB Treuhandgesellschaft mbH & Co. KG vom 04.09.2014 entnehmen. Hier wird den zahlreichen Anlegern des Schifffonds offen gelegt, dass bei Nichtannahme des vorgelegten Umbau- und Betriebsfortführungskonzepts ansonsten die Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft drohen würde. So mancher Anleger empfindet das als Erpressung. In dem Schreiben wird deutlich gemacht, dass die aktuelle Einnahmesituation nicht ausreichend ist, um noch Anfang 2016 den Kapitaldienst zu leisten, so dass das Schiff dann wohl zahlungsunfähig wäre, heisst nichts anderes, als dass eine Insolvenz vor der Tür stehen würde. Weiter wird dann ausgeführt „Für den Fall der Nichtannahme des Sanierungskonzeptes wird den Anlegern (neben dem Verlust der Einlage) dann die Rückforderung von bisher erhalten Ausschüttungen in Aussicht gestellt“. Heisst für die Anleger des Fonds die Wahl zwischen „Pest und Cholera“. Wir wissen aus der Vergangenheit, das gutes Geld schlechtem hinterherwerfen keine Lösung ist, denn durch die Zahlung weiterer Gelder an die Fondsgesellschaft verändert sich die Einnahmesituation des Schiffes nicht. Da mag man denken, „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“. Wohl wahr manchmal.
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