MS „CAPE SANTIAGO“ Schiffahrts GmbH & Co. KG-Geschäftsführer Christopher Botsch-Insolvenz

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 109367 eingetragenen MS „CAPE SANTIAGO“ Schiffahrts GmbH & Co. KG, Spaldingstraße 210, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB107434 eingetragene MS „CAPE SANTIAGO“ Schiffahrts Verwaltungs GmbH, Spaldingstraße 210, 20097 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Christopher Botsch ist am 03.07.2014, um 18:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 279/14

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Neuer Wall 25/ Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 279/14
Amtsgericht Hamburg, 03.07.2014

Leave A Comment