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MS Conny Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG-Entscheidung

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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS Conny Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Am Ruttmann Kai 1, 92253 Schmaittenbach (AG Amberg, HRA 2748), vertr. d.: 1. MS Conny Schifffahrt Verwaltungs GmbH, Am Ruttmann Kai 1, 92253 Schmaittenbach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), hat das Gericht am 22.01.2016 angeordnet, dass das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 EuInsVO geführt wird und dass zu den gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO mit Beschluss vom 30.11.2015 untersagten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auch eine etwaige Arrestierung von Betriebsvermögen der Antragstellerin, eingeschlossen des Seeschiffes „Cornelia“ (eingetragen im Seeschiffsregister des Amtsgerichts Emden – Deutschland – SSR Blatt 5108) gehört.

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