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MS Deutschland-Insolvenzeröffnung

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Über das Vermögen der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Wolfram Günther,
Am Holm 25, 23730 Neustadt i. H., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 10388 HL

1)
wird heute, am 01.01.2015 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, weil die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist, §§ 16, 17, 19 InsO.

2)
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, Schwedenkai 1, 24103 Kiel.

3)
Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt, § 67 InsO.
Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden die bereits mit Beschluss vom 29.10.2014 zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellten Personen bestimmt:

1.) STU Management Partners GmbH, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München
2.) HMS Hanseatic Marine Services GmbH & Co.KG, Neuhoefer Brückenstraße 8, 21107 Hamburg
3.) Instyle Produktions GmbH, Stefan-George-Ring 22, 81929 München
4.) Andreas Greulich, Am Sportplatz 5, 24244 Felm
5.) Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Kiel, Adolph-Westphal-Straße 2, 24143 Kiel
4)
Insolvenzforderungen (§§ 38, 39 InsO) sind gemäß § 174 InsO beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 03.03.2015 anzumelden.

5)
Termin zur Berichterstattung und zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Beibehaltung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) und gegebenenfalls über die §§ 100, 160, 149, 162, 271 InsO genannten Gegenstände wird bestimmt auf:

Freitag, 20. Februar 2015, 10:00 Uhr, (Einlass ab 09:00 Uhr) Saal A,
im Gerichtsgebäude.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beschlussunfähigkeit der einberufenen Gläubigerversammlung die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu den Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 Abs. 1 InsO als erteilt gilt.

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) wird bestimmt auf den 27.03.2015, 09:30 Uhr, Saal E im Gerichtsgebäude.

Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins.

6)
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 3 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde statthaft, die binnen einer Frist von 2 Wochen schriftlich bei dem Amtsgericht Eutin, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin einzulegen ist.

Amtsgericht Eutin, den 01.01.2015

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