Im Dezember 2015 wurde mit der finanzierenden Bank eine Anpassung der bestehenden Finanzierung sowie die Gewährung eines Darlehens in Höhe von USD 1 Mio. zur Finanzierung der Dockung vereinbart. Für das bestehende Darlehen (Restvaluta USD 53.540.000,00) wird bis zum 30.12.2017 eine „pay-as-you-earn“ Rückzahlungsvereinbarung getroffen. Weiterhin wird das bestehende Darlehen bis zum 30.12.2016 zinslos gestellt. Aufgrund des Verhältnisses zwischen Schiffswert und Restvaluta (loan to value) hätte die Bank das Recht auf außerplanmäßige Tilgung bzw. Nachbesicherung bzw. in letzter Konsequenz auch zur außerplanmäßigen Kündigung. Gemäß Schreiben vom 8. Dezember 2015 macht die Bank „bis auf Weiteres“ von diesem Recht keinen Gebrauch. Sollte die Bank zukünftig von dem Recht Gebrauch machen, wäre der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.
MS „KING HARVEY“ Schiffahrts GmbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2015
MS „KING HARVEY“ SCHIFFAHRTS GMBH & CO. KG, HAMBURG
A K T I V A
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN | 18.274.869,00 | 19.500.000,00 |
Sachanlagen | 18.274.869,00 | 19.500.000,00 |
MS „Voge Challenger“ | 18.274.869,00 | 19.500.000,00 |
B. UMLAUFVERMÖGEN | 697.604,18 | 1.172.169,03 |
I. Vorräte | 98.786,83 | 95.128,24 |
Betriebsstoffe | 98.786,83 | 95.128,24 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 269.056,05 | 607.470,27 |
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 246.921,97 | 598.356,67 |
2. Sonstige Vermögensgegenstände | 22.134,08 | 9.113,60 |
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 329.761,30 | 469.570,52 |
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 48.504,31 | 50.066,26 |
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER KOMMANDITISTEN | 30.491.956,70 | 22.716.632,53 |
49.512.934,19 | 43.438.867,82 |
P A S S I V A
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
A. EIGENKAPITAL | 0,00 | 0,00 |
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin | 0,00 | 0,00 |
II. Kapitalanteile der Kommanditisten | 0,00 | 0,00 |
1. Kommanditkapital | 5.000,00 | 5.000,00 |
2. Ergebnissonderkonten | -31.635.259,08 | -23.859.934,91 |
3. Einlagekonten | 1.138.302,38 | 1.138.302,38 |
4. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten | 30.491.956,70 | 22.716.632,53 |
B. RÜCKSTELLUNGEN | 264.923,50 | 13.751,50 |
1. Steuerrückstellungen | 8.145,60 | 251,50 |
2. Sonstige Rückstellungen | 256.777,90 | 13.500,00 |
C. VERBINDLICHKEITEN | 49.248.010,69 | 43.333.494,75 |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 48.818.655,09 | 43.274.853,79 |
2. Verbindlichkeiten aus Reedereibetrieb | 426.380,60 | 55.665,96 |
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 2.975,00 | 2.975,00 |
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 0,00 | 91.621,57 |
49.512.934,19 | 43.438.867,82 |
MS „KING HARVEY“ SCHIFFAHRTS GMBH & CO. KG,
HAMBURG
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 238 ff. HGB aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Personengesellschaften gemäß § 288 i.V.m. § 267 Abs. 1, § 264a und § 274a HGB wurde Gebrauch gemacht.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung findet das Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB Anwendung.
2. Aufgrund der unternehmenstypischen Gegebenheiten wurden einige Unterposten abweichend vom HGB entsprechend den Empfehlungen und dem Kontenrahmen des Verbandes Deutscher Reeder e.V. gegliedert.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Prinzip).
Im Dezember 2015 wurde mit der finanzierenden Bank eine Anpassung der bestehenden Finanzierung sowie die Gewährung eines Darlehens in Höhe von USD 1 Mio. zur Finanzierung der Dockung vereinbart. Für das bestehende Darlehen (Restvaluta USD 53.540.000,00) wird bis zum 30.12.2017 eine „pay-as-you-earn“ Rückzahlungsvereinbarung getroffen. Weiterhin wird das bestehende Darlehen bis zum 30.12.2016 zinslos gestellt. Aufgrund des Verhältnisses zwischen Schiffswert und Restvaluta (loan to value) hätte die Bank das Recht auf außerplanmäßige Tilgung bzw. Nachbesicherung bzw. in letzter Konsequenz auch zur außerplanmäßigen Kündigung. Gemäß Schreiben vom 8. Dezember 2015 macht die Bank „bis auf Weiteres“ von diesem Recht keinen Gebrauch. Sollte die Bank zukünftig von dem Recht Gebrauch machen, wäre der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.
Im Februar 2016 wurde ein Sanierungskonzept entwickelt, welches der finanzierenden Bank vorliegt und unter anderem einen Darlehensverzicht i.H.v. USD 26.270.000,00 zum Ende des Jahres 2017 vorsieht. Außerdem wurde darin eine Zinsfreistellung bis Ende 2017 sowie weitere Stundungen der Tilgungsraten bis 2022 festgelegt. Das Restdarlehen wird dann bis 2025 getilgt. Sollte die Bank dem Sanierungskonzept nicht zustimmen und die Tilgunsraten fällig stellen droht der Gesellschaft die Zahlungsunfähigkeit und somit die Insolvenz.
Die Gesellschaft ist mit EUR -30.491.956,70 bilanziell überschuldet. Nach unserer Auffassung besteht eine positive Fortführungsprognose, so dass aufgrund der Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO keine Insolvenzantragspflicht besteht.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibung des Schiffes wurde unter Berücksichtigung einer Restnutzungsdauer von 19 Jahren und 11 Monaten linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden unter Berücksichtigung eines Bewertungsvereinfachungsverfahrens zu Anschaffungskosten bewertet. Dabei wurde unterstellt, dass zuerst erworbene Vorräte zuerst verbraucht werden.
Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Die Steuerrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Fremdwährungsforderungen, -guthaben und -verbindlichkeiten wurden zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Das Imparitätsprinzip wurde lediglich bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr berücksichtigt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2015 wie folgt zusammen:
davon mit einer Restlaufzeit | |||||
Art der Verbindlichkeit | Gesamtbetrag EUR | bis zu 1 Jahr EUR | 1 bis zu 5 Jahren EUR |
mehr als 5 Jahren EUR | Sicherheit 31.12.2015 TEUR |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – langfristig |
48.259.391,97 | 0,00 | 19.188.022,41 | 29.071.369,56 | Schiffshypothek:48.819 |
Vj. 7.459.023,14 | Abtretungen: | ||||
– kurzfristig | 559.263,12 | 0,00 | 559.263,12 | 0,00 | – aller Versicherungs- ansprüche |
2. Verbindlichkeiten aus Reedereibetrieb | 426.380,60 | 426.380,60 | 0,00 | 0,00 | |
Vj. 55.665,96 | |||||
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 2.975,00 | 2.975,00 | 0,00 | 0,00 | |
Vj. 2.975,00 | |||||
Gesamt | 49.248.010,69 | 429.355,60 | 19.747.285,53 | 29.071.369,56 | 48.819 |
Vj. 7.517.664,10 |
IV. SONSTIGE ANGABEN
Gesellschaftsorgane
Geschäftsführerin und persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Kamsarmax Bulker Schiffahrts GmbH, Hamburg, die keine Kapitaleinlage zu erbringen hat. Sie hat ein Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00.
Geschäftsführer der Kamsarmax Bulker Schiffahrts GmbH waren im Berichtsjahr und sind unverändert:
Herr Udo Wiese, Geschäftsführer (bis 10. Februar 2016),
Herr Jens-Michael Arndt, Geschäftsführer,
Herr Markus Lange, Geschäftsführer.
Hamburg, 2. Mai 2016
gez. Markus Lange | gez. Jens-Michael Arndt | |
– Geschäftsführer – | – Geschäftsführer – |
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde am 1. September 2016 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
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