Diesen Mist ausbaden, müssen wieder die Anleger.MS „Maike“ Schiffahrts-GmbH & Co. KG
CuxhavenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016AKTIVA
Anhang 20161. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 264a i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen für Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden dabei angewandt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der MS “Maike“ Schiffahrts-GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte trotz bilanzieller Überschuldung unter Annahme der Unternehmensfortführung, da das zum Jahresende 2013 erarbeitete Restrukturierungskonzept zur Ablösung der bestehenden Bankverbindlichkeiten im Februar 2014 planmäßig umgesetzt wurde und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit somit überwiegend wahrscheinlich ist. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Das Umlaufvermögen wird nach dem strengen Niederstwertprinzip bilanziert. Auf die nachfolgenden Erläuterungen zu den Einzelpositionen des Umlaufvermögens wird verwiesen. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Die Vorräte, sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag bemessen. Die Währungsumrechnung für Forderungen und Verbindlichkeiten in fremde Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am Entstehungstag. Kursänderungen am Bilanzstichtag bei langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit über einem Jahr) werden weiterhin nach dem Imparitäts- und Realisationsprinzip auf der Aktivseite durch Abwertung auf den höheren und auf der Passivseite durch Anpassung an den niedrigeren Devisenkassamittelkurs i. S. d. § 256a HGB Rechnung getragen. Dagegen werden kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) aufgrund der Neuregelung des § 256a HGB ohne Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Auf den kurzfristigen Teil der Darlehensverbindlichkeiten in Fremdwährung hat § 256a HGB keine Anwendung gefunden. 3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Vorräte Die Vorräte wurden nach der Verbrauchsfolgemethode FiFo zu Anschaffungskosten bewertet. Für die Bestände der Ausrüstung und der Farben wurden aus den Erfahrungen der Vergangenheit Festwerte gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Guthaben bei Kreditinstituten Die sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihrem Nominalwert bilanziert worden. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Eigenkapital Durch Liquiditätsentnahmen sind die Kommanditeinlagen unter die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen gesunken, sodass zum 31. Dezember 2016 ein Betrag in Höhe von TEUR 1.138 als nicht geleistet gilt. Es kommt insoweit zu einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEUR 353 (im Vorjahr: TEUR 99). Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 398 sind erst nach Verkauf des Schiffes zu tilgen. 4. Sonstige Pflichtangaben Persönlich haftende Gesellschafterin/Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die MS „Maike“ Verwaltungsgesellschaft mbH, Cuxhaven, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00 geführt. Vertretungsberechtigter Geschäftsführer dieser Gesellschaft war Herr Mark Drevin, Reeder, Cuxhaven. Arbeitnehmer Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigt. Handelsregister Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRA 110643 eingetragen. Cuxhaven, den 1. September 2017 MS „Maike“ Verwaltungsgesellschaft mbH gez. Geschäftsführung Dieser Jahresabschluss wurde noch nicht von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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