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MS „Maria-Katharina S“ H+H Schepers GmbH & Co. KG: Hoher nicht gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten

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Das gleiche wie bei der vorigen veröffentlichten Bilanz gilt hier natürlich auch bei dieser Bilanz.

MS „Maria-Katharina S“ H+H Schepers GmbH & Co. KG

Elsfleth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

31.12.2014
T€
A. Anlagevermögen
MS „Maria-Katharina S“ 25.720.520,00 26.903
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 51.220,29 74
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 129
III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 690,05 3
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 116.624,43 168.534,77 134
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 233.336,31 433
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten (vgl. PASSIVA, Pos. A. II. 4.) 6.222.633,06 1.047
32.345.024,14 28.723

PASSIVA

31.12.2014
T€
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0
II. Kapitalanteile der Kommanditisten
1. Kapitalkonto I (Kommanditkapital) 8.288.000,00 8.288
2. Kapitalkonto II (Einlage- und Entnahmekonten) 207.613,59 8
3. Kapitalkonto III (Ergebnissonderkonten) ./. 14.718.246,65 ./. 9.343
4. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten (vgl. AKTIVA, Pos. D.) 6.222.633,06 0,00 1.047
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 797.500,00 168
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30.478.865,73 27.248
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 66.704,42 181
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 258.696,46 151
4. Sonstige Verbindlichkeiten 743.257,53 31.547.524,14 975
32.345.024,14 28.723

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft hat von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a Nr. 1 HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht. Gemäß § 264 Abs. 1 HGB erstellt die Gesellschaft keinen Lagebericht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die handelsrechtliche Bilanzierung wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen.

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Betriebes (Going-Concern-Prinzip). Dabei wurde berücksichtigt, dass für das Jahr 2015 eine Liquiditätsunterdeckung besteht und die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital in Höhe von € 6.222.633,06 ausweist. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurde ein Fortführungskonzeptes im Februar 2016 erarbeitet und der finanzierenden Bank eingereicht. Eine Entscheidung lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschluss nicht vor. Aufgrund der geführten Gespräche gehen wir von einer Zustimmung der finanzierenden Bank und damit von einer positiven Fortführung der Gesellschaft aus. Insoweit liegt keine tatsächliche Überschuldung im Sinne § 19 Insolvenzordnung vor, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnte.

Das Anlagevermögen (Seeschiff) ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren. Hierbei wurde der Schrottwert mit € 3.253.230,00 angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, die auf fremde Währung lauten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Sonstige Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die in Euro umgerechnet wurden. Bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag.

Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr fanden das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) und das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) Anwendung.

Grundlage für die Umrechnungskurse sind die von der Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main, veröffentlichten Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank.

C. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mit € 790.000,00 (i.V.: € 160.000,00) Rückstellungen für drohende Verluste aus einem Pool-/Chartervertrag.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr betragen € 30.478.865,73 (i.V.: € 331.647,75). Wie im Vorjahr bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und die Zinsverbindlichkeiten aus der Verzinsung des Darlehens sind durch Schiffspfandrechte gesichert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben Laufzeiten bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 258.696,46 (i.V.: € 0,00) haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 45.000,00 (i.V.: € 245.000,00) eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Es bestehen wie im Vorjahr keine sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 106.154,39 (i.V.: € 60.708,41) sowie Erträge aus der Auflösung der Drohverlustrückstellung in Höhe von € 160.000,00 (i.V.: € 335.000,00) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 3.263.589,05 (i.V.: € 3.309.752,74).

D. Sonstige Angaben

Das im Handelsregister eingetragene Kommanditkapital beträgt € 500,00. Gemäß Beschluss sind Pflichteinlagen von € 8.288.000,00 zu leisten. Diese sind in Höhe von € 8.288.000,00 erbracht.

Das Seeschiff ist am Bilanzstichtag mit in das Seeschiffsregister eingetragenen Schiffshypotheken von insgesamt USD 42.348.000,00 belastet.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt durch die MS „Maria-Katharina S“ H+H Schepers Beteiligungs GmbH, Elsfleth/Weser (gezeichnetes Kapital: 25.000,00), zu deren Geschäftsführer im Berichtsjahr

Harald Schepers, Oldenburg,

bestellt war.

 

Elsfleth/Weser, den 18. Februar 2016

MS „Maria-Katharina S“ H+H Schepers GmbH & Co. KG
MS „Maria-Katharina S“ H+H Schepers Beteiligungs GmbH
als geschäftsführende Komplementärin

gez. Harald Schepers

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