Bei dem MS „SARAH SCHULTE“ konnte nach zähen und langen Verhandlungen nun eine Einigung mit der finanzierenden Bank bzgl. der weiteren finanziellen Begleitung gefunden werden, so dass die Bank den Weiterbetrieb der Schifffahrtsgesellschaft nunmehr begleiten will. Für ihre Unterstützung fordert die Bank einen unlimitierten Vorratsbeschluss zum Verkauf des MS „SARAH SCHULTE“, um die Handlungsfähigkeit der Schifffahrtsgesellschaft im Falle einer erneut drohenden Zahlungsunfähigkeit zu gewährleisten. Die Fondsgeschäftsführung schlägt daher vor, dass die Fondsgeschäftsführung bereits jetzt ermächtigt wird, das Schiff in diesem Fall verkaufen zu können. So heißt es in einem Anlegeranschreiben. Setzt man das so um, dann kann man das Schiff jederzeit verkaufen…………………möglicherweise auch zu einem Preis der der Bank gefällt aber nicht den Anlegern. Stimmt man dem nicht zu, wird die Bank den Kredit wohl nicht verlängern. Die Wahl heisst „Pest oder Cholera“.
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