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MS „Thetis“ Schiffahrts GmbH & Co. KG-bilanziell Überschuldet

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Damit auch wieder eine Desaster Bilanz eines Schiffsfonds für die Kommanditisten (Kapitalanleger). Geldvernichtung pur.

MS „Thetis“ Schiffahrts GmbH & Co. KG

Cuxhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

AKTIVA

31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
1. Sachanlagen 18.031.035,00 20.648.223,00
2. Finanzanlagen 0,00 30.690,00
18.031.035,00 20.678.913,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 50.578,19 68.759,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.766,91 52.072,53
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 571.033,59 438.540,07
632.378,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 82.225,86 104.313,77
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 5.650.088,97 5.409.290,20
24.395.728,52 26.751.888,61

PASSIVA

31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteil der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 7.650.000,00 7.650.000,00
Einlage-/ Entnahmekonten 1.022.003,83 1.022.131,05
Verlustsonderkonten -14.322.092,80 -14.081.421,25
Nicht durch Eigenkapital gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 5.650.088,97 5.409.290,20
0,00 0,00
B. Rückstellungen 15.538,00 1.113.556,00
C. Verbindlichkeiten 24.380.190,52 25.638.332,61
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
24.395.728,52 26.751.888,61

Anhang 2014

1. Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 264a i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen für Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden dabei angewandt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der MS “Thetis“ Schiffahrts GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte trotz bilanzieller Überschuldung unter Annahme der Unternehmensfortführung, da das im Herbst 2013 erarbeitete Fortführungskonzept planmäßig umgesetzt wurde und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit somit überwiegend wahrscheinlich ist.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Das Umlaufvermögen wird nach dem strengen Niederstwertprinzip bilanziert. Auf die nachfolgenden Erläuterungen zu den Einzelpositionen des Umlaufvermögens wird verwiesen. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet.

Die Vorräte, sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag bemessen.

Die Währungsumrechnung für Forderungen und Verbindlichkeiten in fremde Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am Entstehungstag. Kursänderungen am Bilanzstichtag bei langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit über einem Jahr) werden weiterhin nach dem Imparitäts- und Realisationsprinzip auf der Aktivseite durch Abwertung auf den höheren und auf der Passivseite durch Anpassung an den niedrigeren Devisenkassamittelkurs i. S. d. § 256a HGB Rechnung getragen. Dagegen werden kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) aufgrund der Neuregelung des § 256a HGB ohne Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet.

3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Vorräte

Die Vorräte wurden nach der Verbrauchsfolgemethode FiFo zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Guthaben bei Kreditinstituten

Die sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihrem Nominalwert bilanziert worden. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kommanditkapital wurde vollständig erbracht und beträgt rd. TEUR 7.650. Zu einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB kommt es somit nicht.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEUR 2.255 (im Vorjahr: TEUR 28); der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren beträgt TEUR 12.460 (im Vorjahr: TEUR 15.710). Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 23.314 sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

4. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Verwaltung MS „ATHENA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Cuxhaven, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00 geführt. Vertretungsberechtigter Geschäftsführer dieser Gesellschaft war Herr Mark Drevin, Reeder, Cuxhaven.

 

Cuxhaven, den 25. Januar 2016

Verwaltung MS „ATHENA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH

gez. Mark Drevin

Geschäftsführung

Dieser Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung noch nicht festgestellt.

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