Man kann immer wieder nur den Kopf schütteln. So manche Bilanz ist eine Katastrophe für die Anleger. Ob diese das dann immer so alles mitbekommen, das ist die 2.te Frage. Wer schaut schon ins Unternehmensregister und schaut sich die Bilanz seiner Kapitalanlage an?
Das Sachanlagevermögen (Seeschiff)wurde zunächst mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten unter Berücksichtigung planmäßiger degressiver bzw. ab 2007 linearer Abschreibungen bewertet. Aufgrund eines vom Ingenieurbüro Weselmann GmbH vorliegenden Wertgutachtens vom 13. Mai 2014 und der dadurch bestätigten dauerhaften Wertminderung erfolgte zum 31. Dezember 2013 eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB auf einen Teilwert in Höhe von TEUR 1.200.
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