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MS „Zara“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co Reederei KG-Wie viele Anleger trifft es jetzt wieder?

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Es ist immer nur eine kurze Notiz im Insolvenzregister, aber dahinter verstecken sich immer Schicksale. Menschen die Geld verloren haben, nur weil Manager und Banken oft zu gierig waren.

Geschäfts-Nr.: 6 IN 37/12  Am 05.12.2013 um 15:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Schuldnerin MS „Zara“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co Reederei KG, Marktplatz 1, 26954 Nordenham (AG Osnabrück, HRA 120599), vertr. d.: 1. Verwaltung MS „Zara“ GmbH, Marktplatz 1, 26954 Nordenham, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Lundehn, Hermann-Ehlers-Straße 14, 26160 Bad Zwischenahn, (Liquidator). Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Langenstraße 14, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/32273922.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 20.01.2014.

b)Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlung:

Am Montag, 10.02.2014, 09:15 Uhr, Saal III (Zi.6), Amtsgericht, Bahnhofstraße 56, 26954 Nordenham , eine Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 56 InsO), gegebenenfalls über die Wirksankeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2) über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung des Verwalters), 68 (Wahl eines Gläubigerausschusses), 149 (Hinterlegung von Wertgegenständen), 157 (Entscheidung über Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens oder Insolvenzplan),159 Verwertung der Insolvenzmasse,  160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, insbesondere Veräusserung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehns, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert), 162, 163 (Betriebsveräusserung an besonders Interessierte, Betriebsveräusserung unter Wert), 207 (Einstellung mangels Masse), 211 (Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit), 271 InsO (Nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten. In diesem Termin werden auch die angemeldeten Forderungen geprüft.

Gläubiger, deren Forderung festgestellt werden, erhalten keine besondere Nachricht (§ 179 Abs. 3, Satz 3 Halbs. 1 InsO.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig,so gilt die Zustimmung zu wichtigen Rechtshandlungen des Verwalters als erteilt(§ 160 I Ins).Gerichtliche Bekanntmachungen an die Gläubiger und Zustellungen an diese erfolgen nur über das Internet.

Amtsgericht Nordenham, 09.12.2013.

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