In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11208 eingetragenen MSS MOLA SOLAR SYSTEMS LTD & Co KG, Registeranschrift Mülheimer Straße 116, 47057 Duisburg, aktuelle Adresse unbekannt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die MOLA SOLAR SYSTEMS MANAGEMENT LTD, ehemals eingetragen im Companies House Cardiff unter der Registernummer 07970675, aktuelle Anschrift unbekannt, diese vertreten durch die Direktorin Frau Carolin Friedenburg, Sternbuschweg 87, 47057 Duisburg
ist am 04.09.2020, um 16:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
61 IN 14/20
Amtsgericht Duisburg, 04.09.2020
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