MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf AktienDuisburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020Lagebericht zum 30. Juni 20201. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft 1.1 Geschäftsverlauf Die erste Herrenmannschaft der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA (im Folgenden als der MSV bezeichnet) hat im abgelaufenen Geschäftsjahr am Spielbetrieb der 3. Liga teilgenommen. Mit dem Abstieg in der Saison 18/19 ging ein nahezu vollständiger Umbruch im Kader einher, der zunächst eine konkrete sportliche Zielsetzung sehr erschwerte. Im Wissen um die äußerst schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen bei einem längerfristigen Verbleib in der 3. Liga war es das Ziel des MSV, trotz des großen Umbruchs im Kader sich so schnell wie möglich in den oberen Tabellenplätzen zu etablieren und sich somit in eine gute Position für das Aufstiegsrennen zum Saisonfinale zu bringen. Der MSV startete gut in die Saison und war nach dem 13. Spieltag mit Tabellenplatz 2 auf den direkten Aufstiegsplätzen angekommen. Nach dem Abschluss der Hinrunde führte der MSV die Tabelle an und konnte 6 Punkte Vorsprung auf den ersten Nicht-Aufstiegsplatz verzeichnen. Dementsprechend wurde in der Winterpause das Saisonziel „Aufstieg“ konkretisiert und festgelegt. Nach dem 27. Spieltag, der MSV war immer noch Tabellenführer, ereilte die gesamte Liga die Corona-Pandemie und vom 09.03.2020 bis zum 30.05.2020 wurde der Spielbetrieb unterbrochen. Mit dem Ziel des DFB, die Saison noch nach Möglichkeit im Rahmen der offiziellen Saisonterminierung bis zum 30.06.2020 zum Abschluss zu bringen wurden ab dem 30.05.2020 die verbleibenden elf Spieltag binnen fünf Kalenderwochen bis zum 04.07.2020 abgewickelt. Allein die Vorbereitung auf diesen „Re-Start“ war bereits aufgrund unterschiedlicher Möglichkeiten beim Trainingsstart zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs mit Zweifeln versehen. Der sehr eng getaktete Spielkalender und die erschwerten Bedingungen in der Vorbereitung des „Re-Starts“ forcierten beim MSV diverse Verletzungsprobleme mit typischen Überlastungserscheinungen (Zerrungen, Leistenprobleme). Die verletzungsbedingten Ausfälle haben auch wesentliche Leistungsträger des MSV getroffen, was der Club mit seinem engen Kader weder in der Quantität noch in der Qualität adäquat kompensieren konnte. Sinnbildlich für die großen Personal- und Verletzungssorgen im Rahmen der dauerhaft „englischen Wochen“ war das Spiel gegen Hansa Rostock am 34. Spieltag, bei dem der Cheftrainer den dritten Torwart als potentiellen Feldspieler mit auf den Spielberichtsbogen und die Auswechselbank nehmen musste. Dass keine der Mannschaften, die bis zur Saisonunterbrechung die Ränge 1-4 belegt hatten (MSV Duisburg, SpVgg. Unterhaching, SV Meppen, Waldhof Mannheim) später einen Aufstiegs- oder Relegationsplatz belegt haben, verdeutlicht, dass es sich beim MSV in dieser Situation nicht um einen Einzelfall handelte. Die späteren „Sieger der Saison“ wie z.B. die Zweitvertretung des FC Bayern München als Liga-Meister, (nicht aufstiegsberechtigt), Eintracht Braunschweig und die Würzburger Kickers lagen vor der Unterbrechung tabellarisch deutlich hinter den Aufstiegsrängen (FCB II = Platz 7, Braunschweig = Platz 9, Würzburg = Platz 10), konnten aber nach dem „Re-Start“ von den breiteren Kadern und größeren Möglichkeiten profitieren. Ein Gegensteuern im Kader war dem MSV aufgrund der beendeten Transferperiode nicht möglich gewesen. Dieses verdeutlicht, welch elementaren Einfluss die Umstände des pandemiebedingten „Re-Start“ auf das Saisonfinale der gesamten Liga und im Speziellen auch für den MSV hatten. Der 4:0 Heimsieg im letzten Saisonspiel sicherte dem MSV mit dem abschließenden 5. Tabellenplatz lediglich die Teilnahme am DFB Pokal für die Folgesaison 2020/21. Die erste Frauenmannschaft hat das sportliche Ziel des Klassenerhalts in der 1. Flyeralarm Frauen- Bundesliga wie im Vorjahr mit dem 9. Platz in der Abschlusstabelle erreicht. Die Maßgabe, sich aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb selbst tragen zu können, konnte noch nicht erreicht und umgesetzt werden. Mit Blick auf die strategischen Ambitionen des DFB, die Frauenbundesliga zur „stärksten Liga der Welt“ kontinuierlich weiter zu entwickeln, was für die teilnehmenden Mannschaften mit verstärkten Einnahmepotentialen einhergehen dürfte, ist der Verbleib des MSV in eben jener Liga weiterhin das erklärte Saisonziel. Neben der ersten Herrenmannschaft und der Frauenbundesliga-Mannschaft unterhält die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA im oberen Nachwuchsbereich die Leistungsmannschaften der U17 und U19 Junioren. Für beide Mannschaften kam ein Abbruch der Saison aufgrund der Corona-Pandemie zum Tragen. Die U19 beendete dementsprechend die vorzeitig beendete Saison in der Junioren Bundesliga West auf dem Tabellenplatz 10, während die U17 in der Niederrheinliga auf dem 2. Platz die Saison beendete. 1.2 Ertragslage Die Gesamtleistung des MSV (Umsatzerlöse, aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge) der abgelaufenen Saison ist im Vergleich zum Vorjahr sehr stark geprägt von den Effekten des Abstiegs von der 2. Bundesliga in die 3. Liga sowie von den Auswirkungen der pandemiebedingt notwendig gewordenen Maßnahmen. Im Kap. 1.3 werden die pandemiebedingten Effekte gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gesamtleistung inklusive der sonstigen betrieblichen Erträge der abgelaufenen Saison ist von 29,11 Mio. Euro in der Vorsaison auf rd. 16,21 Mio. Euro gesunken. Die Erträge aus dem Spielbetrieb sind dabei von 3,65 Mio. Euro auf 2,77 Mio. Euro gesunken. Die Erträge aus der zentralen Vermarktung der Fernseh- und Hörfunkverwertung sind, insbesondere durch den Abstieg aus der 2. Bundesliga in die 3. Liga, massiv rückläufig. Für die Spielzeit 2019/20 sind in diesem Bereich 1,37 Mio. Euro zu verzeichnen, während im Vorjahr dieser Wert 10,57 Mio. Euro betrug. Die Werbeerträge reduzierten sich von 6,95 Mio. Euro auf 5,35 Mio. Euro. Der Ertrag im Handelsbereich konnte von 1,40 Mio. Euro auf 1,86 Mio. Euro gesteigert werden. Die Erträge aus anderen Fußballmannschaften (NLZ und Frauen) verzeichneten mit 1,24 Mio. Euro einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Die sonstigen Erträge unter Berücksichtigung der Erlöse aus Drittveranstaltungen belaufen sich auf rd. 2,69 Mio. Euro (Rettungsschirm DFL und Abstiegssicherungsfonds). Weitere Erlöse in Höhe von rund 0,93 Mio. Euro, insbesondere aus Transfererlösen, wurden zudem generiert. Im Vergleich zum Vorjahr sank der Gesamtaufwand des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes ohne Abschreibungen von 26,02 Mio. Euro auf 17,30 Mio. Euro, was vorwiegend durch geringere Personalkosten (von 11,56 Mio. Euro im Vorjahr auf 6,67 Mio. Euro) zu erklären ist. Die Abschreibungen liegen mit 0,58 Mio. Euro leicht unter Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden u.a. durch eine neue Zuordnung der Stadion-Betriebskosten zwischen dem MSV und der Stadionprojektgesellschaft von 13,8 Mio. Euro auf 9,71 Mio. Euro verringert. Aufgrund des Zinsaufwands bestehender gestundeter Darlehen, auf die nicht verzichtet wird, beläuft sich das Finanzergebnis auf -0,18 Mio. Euro. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich für das Geschäftsjahr 2019/20 auf einen Jahresfehlbetrag von -1,72 Mio. Euro. 1.3 Gesonderte Betrachtung der Auswirkungen der Corona-Pandemie In den vorangegangenen Abschnitten 1.1 und 1.2 ist bereits auf den Einfluss der Corona-Pandemie hingewiesen worden. Aufgrund der so tiefgreifenden Einschnitte der durch die Corona-Pandemie eingetretenen Umstände, sowohl auf den sportlichen wie auch auf den wirtschaftlichen Saisonverlauf, sollen die Auswirkungen rückblickend für 2019/20 wie auch für die aktuelle Spielzeit 2020/21 hier erläutert werden. Dabei sind die wesentlichen Effekte und der daraus resultierende Schaden in drei Clustern, nämlich den ausgefallenen Erlösen, teilweise einhergehend mit Rückerstattungsansprüchen, den erhöhten Aufwänden, vor allem durch Maßnahmen im Zusammenhang mit den eingeführten Hygiene- und Testungskonzepten, sowie gegenläufigen Effekten z.B. durch angepasste Spieltagsaufwände und weiteren Maßnahmen zu beschreiben. Für die abgelaufene Spielzeit ist auf der Erlösseite ein pandemiebedingter Schaden von rd. 2,2 Mio. Euro zu attestieren. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aus verringerten Tageskarteneinnahmen und Rückerstattungsansprüchen von Dauerkartenkunden (rd. 1,11 Mio. Euro), dem Wegfall von Spieltags-Vermarktungspotentialen bei Werbe- und Hospitalityrechten, einhergehend mit Rückerstattungsansprüchen für nicht mehr zu erbringende, aber bereits verkaufte weitere Werbeleistungen (rd. 0,84 Mio. Euro), sowie dem Wegfall von Einnahmen aus dem Spieltags-Catering und den Dritt-Veranstaltungen (rd. 0,25 Mio. Euro) ergibt. Hinzu kamen erhöhte Aufwendungen, die sich allesamt vorwiegend der Erfüllung der Hygienemaßnahmen zuordnen lassen wie z.B. der Einsatz eines zweiten Mannschaftsbusses, die umfangreiche Testung des Kader- und Staffpersonals im Herren- und Frauenteam sowie dem verstärkten Einsatz von Sicherheits- und Ordnungspersonal auch im Trainingsbetrieb am Trainingsgelände. Diesen Maßnahmen sind Kosten von rd. 0,3 Mio. Euro zuzuordnen. Auf Seiten der Fans und Public Zuschauer konnte mit Hilfe der sogenannten „Stahlbarren-Aktion“ bei rd. 70% der Dauerkarteninhaber ein Verzicht auf Rückzahlung erwirkt werden. Bei den Sponsoren haben sich rund 80% dazu entschieden, die nicht erbrachten Leistungen durch andere Werbeleistungen zu kompensieren oder aber den Abruf der Leistungen, in der Hoffnung auf verbesserte Umstände, im Rahmen der sich verlängernden, bzw. fortlaufenden Verträge in die neue Saison zu verschieben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und der Erkenntnis, dass auch in der Spielzeit 2020/21 diverse Werbe- und Hospitalityleistungen pandemiebedingt gar nicht oder nur sehr eingeschränkt erbracht werden können wurde aus kaufmännischer Vorsicht eine Drohverlustrückstellung i.H. v. 1,53 Mio. Euro gebildet. Darüber hinaus musste pandemiebedingt die Planung für 2020/21 vor allem im Bereich der Zuschauereinnahmen, sowie bei den damit korrelierenden Einnahmen aus dem Public-Catering deutlich um rd. 1,88 Mio. Euro nach unten korrigiert werden. Bei Berücksichtigung der gegenläufigen Maßnahmen im Aufwandsbereich (z.B. durch Reduktion von Ordner- und Kassenpersonal sowie einem geringeren Wareneinsatz in der Bewirtung) ist festzustellen, dass die Einsparungen auf der einen Seite nahezu vollständig durch neue Maßnahmen wie z.B. die umfangreichen Corona-Testreihen egalisiert werden und sich der Aufwand mit 15,89 Mio. Euro nicht wesentlich gegenüber der Ursprungsplanung (15,79 Mio. Euro) verändert. Die Erhöhung ist zudem u.a. auch die die Anpassung im Spielerkader zu erklären. Zusammengefasst ist der pandemiebedingte Schaden bis hierher somit auf rd. 5,91 Mio. Euro zu beziffern. Dabei ist zu bedenken, dass die dynamische und nicht vorhersehbare Entwicklung der Pandemie auch noch darüber hinaus gehende Einschnitte (z.B. noch größere Ausfälle im Ticketing und beim Sponsoring) herbeiführen könnte. Unter Berücksichtigung der Ausführungen aus 1.1. ist es vertretbar, auch den „Nicht-Aufstieg“ an dieser Stelle hinzu zu ziehen. Allein aus zentralen Erlösen aus den audiovisuellen Rechten hätten dem MSV weitere Einnahmen in Höhe von 10,10 Mio. Euro zugestanden. Um dem eingetretenen Schaden entgegenzuwirken und die Liquidität zu sichern wurden in der Rückrunde der Saison 2019/20 diverse Maßnahmen ergriffen. Dazu zählten neben den oben bereits erwähnten „Verzichts- und Kompensations-Maßnahmen“ bei Fans und Sponsoren auch die Umsetzung von Kurzarbeit sowie die Anpassung von Zahlungszielen (z.B. bei der VBG). Darüber hinaus wurde ein KFW-Darlehen beantragt und gewährt und der MSV hat gemeinsam mit allen Drittligisten eine einmalige Solidarfond-Zuwendung der DFL erhalten. 1.4 Vermögenslage Durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,72 Mio. Euro verschlechtert sich das Negativkapital zum Stichtag 30.06.2020 von 4,38 Mio. Euro auf 6,10 Mio. Euro bei einer Bilanzsumme in Höhe von 12,91 Mio. Euro. Die Aktivseite weist zum Stichtag 30.06.2020 immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,79 Mio. Euro aus, die dem Rückkaufpreis der Marketingrechte abzüglich der planmäßigen Abschreibungen entsprechen. Zudem verfügt die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA über Sachanlagen in Höhe von 1,38 Mio. Euro, die im Geschäftsjahr planmäßig abgeschrieben wurden. Die Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr nicht verändert und blieben bei 0,11 Mio. Euro. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 2,44 Mio. Euro und der Kassenbestand reduzierte sich auf 1,80 Mio. Euro. Auf der Passivseite sind die sonstigen Rückstellungen mit 2,68 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (1,15 Mio. Euro) gestiegen. Im Wesentlichen resultiert dieser Anstieg aus einer pandemiebedingten neu gebildeten Drohverlustrückstellung über 1,53 Mio. Euro. Die weiteren Positionen umfassen Rückstellungen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft, für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie Rückstellungen für Instandhaltungen, Aufbewahrungspflichten von Geschäftsunterlagen, für Urlaubsansprüche der Angestellten und um sonstige Rückstellungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie bei Gesellschaftern und weiteren Gläubigern sind zum Bilanzstichtag auf 9,48 Mio. Euro gestiegen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten, der i.d.R. überwiegend zum Bilanzstichtag im Voraus für die folgende Spielzeit gestellte Rechnungen, bzw. vorschüssig erhaltene Zahlungen aus dem Sponsoring sowie vorschüssig erhaltene Zahlungen von Dauerkartenkäufern enthalten hat, verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von 3,35 Mio. Euro auf 0,47 Mio. Euro. Insgesamt ist die Gesellschaft bilanziell in Höhe von 6,10 Mio. Euro überschuldet. Der Überschuldung stehen stille Reserven in Form von Merchandising- und übrigen Markenrechten (einschließlich des Cateringrechts) in Höhe von 7,89 Mio. Euro gegenüber. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn liegt daher nicht vor. Da der gesamte Lizenzspielerkader per 30. Juni 2020 (1€ Erinnerungswert) nicht aktiviert ist, könnten zudem auch stille Reserven in diesem Bereich vorhanden sein. Auf eine Ermittlung wurde jedoch verzichtet. 1.5 Finanzlage Durch die Teilnahme am Spielbetrieb in der 3.Liga stellte sich die Finanzlage des MSV innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres angespannt dar, was durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Rückrunde noch einmal sehr verstärkt wurde. Rücklagen in wesentlichem Umfang waren nicht vorhanden. Insbesondere durch das Ergreifen diverser Maßnahmen wie die Umsetzung von Kurzarbeit sowie die Inanspruchnahme des Solidaritätszuschusses der DFL konnte die Finanzierung der abgelaufenen Spielzeit aufrechterhalten werden. Darüber hinaus haben Partner und Fans in relevanter Größenordnung auf etwaige, sofortige Rückzahlungen aus bereits vereinnahmten Sponsoring- und Ticketgelder zur abgelaufenen Saison verzichtet. Insofern war es fortwährend die wesentliche Aufgabe der Geschäftsführung, die Finanzierung trotz der nachhaltigen Beeinträchtigungen stabil zu halten und Schaden abzuwenden. Der DFB hat zur Lizenzerteilung für die Spielzeit 2020/21 erstmalig auf den Nachweis der Liquidität bis zum 30.06.2021 verzichtet und ohne Auflagen die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb zur 3. Liga erteilt. Die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag betrugen rund 1,80 Mio. Euro. Zudem kann der MSV Kontokorrentlinien von 0,2 Mio. Euro in Anspruch nehmen und konnte auf ein KfW Darlehen i.H.v. 0,8 Mio. Euro zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung zugreifen. 2 Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die Chance auf einen Aufstieg und damit einhergehenden erhöhten Einnahmen, vorwiegend aus der zentralen Medienvermarktung ist zwar nach wie vor die wesentlichste, zugleich aber nicht die wahrscheinlichste. Wie bereits im Geschäftsjahr 2018/19, dem letzten Jahr der Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga, am Jahresüberschuss erkennbar, verfügt die Gesellschaft über ein funktionierendes Geschäftsmodell für die 2. Bundesliga. Das aktuelle Geschäftsmodell und die bisherigen Wirtschaftszahlen aus den Spielzeiten des MSV in der 3. Liga zeigen auf, dass bei einem weiteren Verbleib in der 3. Liga die einzige Chance in einer strukturierten Entschuldung bei gleichzeitiger Generierung von Eigenkapital liegt. Darüber hinaus sind zeitgleich umfassende Umstrukturierungs- und Einsparmaßnahmen zu ergreifen, welche ein Geschäftsmodell mit einem ausgeglichenen Ergebnis in der 3. Liga ermöglichen. Hierbei stellt bereits der aktuelle, nur für die Spielzeit 2020/21 vereinbarte Stadionmietvertrag einen wichtigen Schritt in die notwendige Richtung dar, der mittel- und langfristig noch zu gestalten ist. Auch wenn dieser Weg bereits mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern skizziert wurde, bleibt bei einem Verbleib in der 3. Liga noch ein strukturelles Restrisiko bestehen. Unter anderem werden nicht alle Einspar- und Umstrukturierungsmaßnahmen unmittelbare, sofortige Effekte erzielen, und zum anderen ist der MSV auf diesem Weg abhängig von externen Dritten (z.B. Investoren, Partnern, Sponsoren und weiteren Stakeholdern). Die Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga im zweiten Jahr in Folge stellt den MSV, insbesondere unter den neuen Einflüssen der Corona-Pandemie, vor extreme Herausforderungen. Die Auswirkungen aus der Corona-Pandemie umfassen insbesondere erhebliche Mindereinnahmen aus dem Public Ticketing, Regressansprüchen im Bereich Sponsoring und Hospitality und einhergehend mit höheren Aufwendungen insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der jeweils geltenden Hygienevorschriften. Wir sehen aber auch in der pandemiebedingten Verschärfung der Risikolage auch die Chance, für die Gesellschaft auch für die 3. Liga nachhaltige tragfähige Strukturen zu schaffen. 3 Erhebliche bestandsgefährdende Tatsachen Bestandsgefährdende Tatsachen für eine Unternehmensfortführung liegen grundsätzlich vor. Die Gesellschaft ist zum 30. Juni 2020 in Höhe von 6,10 Mio. Euro bilanziell überschuldet. Wie bereits dargestellt, kann diese Überschuldung durch stille Reserven in Form von Merchandising- und übrigen Markenrechten (einschließlich des Cateringrechts) ausgeglichen werden, so dass die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA im insolvenzrechtlichen Sinne nicht überschuldet ist. Zur Sicherung der Liquidität für die laufende Spielzeit wurden diverse Maßnahmen erarbeitet. Darüber hinaus wurden Anträge zur Erlangung von Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln gestellt, die für pandemiebedingte Schäden bereitgestellt wurden. Mit den wesentlichen Gläubigern und Partnern sowie dem Anteilseigner Capelli konnten Stundungsvereinbarungen über den 30. Juni 2021 hinaus erzielt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sieht sich der MSV in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie nachkommen zu können. Es sind weitere Maßnahmen im Laufe der Saison notwendig, um diesen Status aufrecht zu erhalten. Dabei handelt es sich um verschiedene Maßnahmen, die gegebenenfalls auch kumulativ umgesetzt werden, um die Finanzierung der Spielzeit 2020/21 im laufenden Geschäftsjahr, aber auch darüber hinaus in der Zukunft sicherzustellen. Die notwendigen Gespräche sind bereits aufgenommen worden. Laut unserer Einschätzung gehen wir davon aus, dass wir zu ausreichenden Lösungen und Vereinbarungen kommen werden, sodass wir mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, die Finanzierung der Gesellschaft sichern zu können. Für den Fall weiterer, bisher nicht absehbarer Ertragsausfälle oder neuer Aufwendungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere Liquiditätshilfen Dritter notwendig werden könnten. Wir verweisen insoweit auch auf unsere Ausführungen unter Gliederungspunkt 2 Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung und 4 Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft. 4 Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Wie zuvor bereits aufgeführt, stellt die Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga im zweiten Jahr in Folge den MSV, insbesondere unter den Einflüssen der Corona-Pandemie, vor extreme Herausforderungen. Allein die Einnahmen aus dem Public Ticketing werden sich pandemiebedingt mind. um 50% reduzieren. Auch wenn sich das Volumen der gezeichneten Sponsoring – und Hospitalityverträge auf einem stabilen Niveau bewegt, ist hier mit Mindereinnahmen mangels vollständiger Leistungserbringung zu rechnen. Die Einnahmen aus zentralen Erlösen (TV und DFB-Pokal) werden sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls reduzieren. Diese Umstände führen zu einer äußerst angespannten Finanzsituation. Mit einzelnen Maßnahmen wie z.B. der Neuauflage eines Sondertrikots soll dem entgegengewirkt werden, wenngleich Ansätze wie dieser lediglich einen kleinen Beitrag leisten können. Mit der Stadionprojektgesellschaft wurde das Mietverhältnis zur Spielzeit 2020/21 als Weiterentwicklung der Änderungsvereinbarung 1 aus dem Jahr 2019 neu aufgesetzt und neu strukturiert, was den MSV aus der Rolle des Stadionbetreibers „befreit“ und sich die Stadionprojektgesellschaft dazu verpflichtet, im Rahmen einer neu verhandelten „Warmmiete“ dem MSV ein Stadion bereitzustellen, welches allen (statuarischen) Anforderungen entspricht. Die daraus resultierenden Effekte sind in der Saison- und Finanzplanung bereits berücksichtigt. Wir planen, insbesondere aufgrund der Auswirkungen aus der Corona-Pandemie, mit einem Jahresfehlbetrag für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von ca. 3,5 Mio. Euro. Hierbei sind die vorgenannten negativen Prämissen bereits berücksichtigt. Für den November 2020 berücksichtigen wir in unserer Planung die aktuell durch die Bundesregierung verkündeten Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, welche die Durchführung von Geisterspielen vorsehen. Wir gehen in unserer Planung im Folgenden insbesondere auch davon aus, dass wir im Dezember 2020 prinzipiell, analog der im Oktober geltenden politischen Regelung von einer Teilzulassung von 20% der Gesamtkapazität, vor Zuschauern spielen dürfen. Auf Basis der bisherigen Erfahrungswerte planen wir nur mit 4.500 Zuschauern, sodass die Obergrenze der Teilzulassung nicht ausgeschöpft wird. Im weiteren Verlauf der Saison, sprich im Kalenderjahr 2021, gehen wir von einer sukzessiven Erhöhung der Teilzulassung auf bis zu 50%, geplant mit 8.500 Zuschauern, aus. Unseren ehemaligen Zuschauerschnitt von ca. 15.000 halten wir pandemiebedingt in diesem Geschäftsjahr für nicht erreichbar. Da auch für den DFB die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht abschätzbar waren und sind, wurde die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga für die Saison 2020/21 erstmalig ohne Überprüfung der Liquidität erteilt. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Saison noch nicht durchfinanziert, es sind aber Maßnahmen erarbeitet worden, die nach Einschätzung der Geschäftsführung mit einer überwiegenden Eintrittswahrscheinlichkeit umgesetzt werden können und die Liquiditätslücke schließen werden. Die sportliche Situation entspricht aktuell (Platz 17 mit zwei Spielen pandemiebedingter Rückstand) noch nicht den Erwartungen und auch nicht den selbst gesteckten Zielen. Parallel zu den kurzfristigen Maßnahmen zum Ausgleich der Auswirkungen aus der Corona-Pandemie werden weitere Schritte erarbeitet, die ein Geschäftsmodell mit einem ausgeglichenen Ergebnis auch darüber hinaus bei einem längeren Verbleib in der 3. Liga ermöglichen, was mit immensen Kosteneinsparungen und Einschnitten einhergehen wird. Das hier skizzierte Vorgehen muss von einer breiten Basis, bestehend aus Gremien, Fans, Mitgliedern, bestehenden und neuen Partnern und Stakeholdern mitgetragen werden, um zum Gesamtgelingen beizutragen. Aufgrund der bisher geführten Gespräche ist die Geschäftsführung überzeugt, dass die Generierung neuer liquider Mittel und damit zum Teil korrespondierend eine Teilentschuldung sowie eine Stärkung des Eigenkapitals gelingen kann und der Fortbestand der Gesellschaft somit gesichert wird. Sollten die Einschränkungen des Spielbetriebs das von uns geplante – siehe voranstehend – Szenario übersteigen oder gar der Spielbetrieb pandemiebedingt vollständig eingestellt werden, sind weitere Liquiditätshilfen, auch von Dritten, insbesondere Bund und Land notwendig um den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern. 5 Schlusserklärung nach § 312 Aktiengesetz Die Gesellschaft hat bei den Rechtsgeschäften zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 nach den Umständen, die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Sie hat Maßnahmen im Sinne von § 312 Aktiengesetz weder getroffen noch unterlassen.
Duisburg, 30. Oktober 2020 MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft mbH Thomas Wulf, Geschäftsführer Peter Mohnhaupt, Geschäftsführer Bilanz zum 30. Juni 2020Aktiva
Passiva
Gewinn und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2020
AnhangAllgemeine Hinweise Die MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien hat ihren Sitz in Duisburg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9320 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Zudem wurden die besonderen Vorgaben des Deutschen Fußball Bundes (DFB) sowie des Ligaverbandes e.V. und der Deutschen Fußball Liga (DFL) beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren unter Berücksichtigung des Gliederungsschemas der DFB aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum 30. Juni 2020 mit T€ 6.099 buchmäßig überschuldet. Es bestehen stille Reserven (Merchandising- und übrige Markenrechte) in Höhe von T€ 7.887, die auf Basis des abgeschlossenen Vermarktungsvertrages bewertet wurden und um einen Abschlag von 30 % aufgrund der Zugehörigkeit zur 3. Liga reduziert worden sind. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn liegt daher nicht vor. Die Finanzierung des Spielbetriebes kann durch die bereits umgesetzten Finanzierungsmaßnahmen, insbesondere die Vereinbarungen mit den wesentlichen Darlehensgebern und Gesellschaftern des MSV sowie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen voraussichtlich bis zum Ende der laufenden Spielzeit sichergestellt werden. Dementsprechend wurde der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 unter Annahme der Fortführung der Gesellschaft aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert worden und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Unter den Spielerwerten werden die sog. „Ablösesummen“ einschließlich Nebenkosten erfasst; sie werden zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung entsprechend der Vertragslaufzeit des Anstellungsvertrages der jeweiligen Spieler (BFH-Urteil vom 26. August 1992, I R 24/91) bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze im Wesentlichen linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 250,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p. a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Aufgrund der Fristigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden diese nicht abgezinst. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beteiligung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 47,7 umfasst im Wesentlichen abgegrenzte Versicherungsaufwendungen in Höhe von T€ 43,1, die sich auf Zeiträume nach dem Bilanzstichtag beziehen, sowie weitere abgegrenzte Aufwendungen in Höhe von T€ 4,6 hinsichtlich des Spielbetriebs. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich zum Bilanzstichtag auf € 7.800.090 und ist eingeteilt in 7.800.090 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Anteilsverhältnisse stellen sich wie folgt dar:
Das Eigenkapital entwickelte sich wie folgt:
Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
Rückstellungen Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf T€ 292. Sie betreffen im Wesentlichen Rückstellungen aus der derzeit laufenden Lohnsteuerbetriebsprüfung sowie Rückstellungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer aus dem Vorjahr. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen in Höhe von T€ 500 gegenüber Kreditinstituten, in Höhe von T€ 261 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von T€ 42 gegenüber Gesellschaftern und in Höhe von T€ 140 aus sonstigen Verbindlichkeiten. Haftungsverhältnisse Im Rahmen der Neuregelung der Stadionfinanzierung hat die MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien eine selbstschuldnerische Bürgschaft zugunsten der HSH Nordbank AG für die Darlehen der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 7.057 übernommen. Diese valutieren zum Stichtag der Bilanz mit T€ 2.958. Nach unseren Kenntnissen ist mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft überwiegend nicht zu rechnen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Abgrenzungen für Sponsoring von T€ 468,4. Hinzukommen Abgrenzungen für Drittveranstaltungen nach dem Bilanzstichtag in Höhe von T€ 0,3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen bei dauerhaftem Verbleib in der 3. Liga in Höhe von T€ 2.734, davon gegenüber der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 361 aus Mietzahlungen und gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 2.000 für die Logonutzung und T€ 96 für Miete der Trainingsplätze. Die übrigen Verpflichtungen betreffen überwiegend Zahlungen für Security- und Reinigungsunternehmen und für Videoüberwachung. Die Verträge enden zwischen 2020 und 2028. Überschuldung Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 wurde unter der Voraussetzung der Fortführung der Gesellschaft aufgestellt. Zum 30. Juni 2020 wird eine buchmäßige Überschuldung in Höhe von T€ 6.099 ausgewiesen. Aufgrund stiller Reserven in Merchandising-/ Vermarktungs- und Cateringrechten in Höhe von T€ 7.887 liegt eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn nicht vor, zumal die Liquidität voraussichtlich zumindest bis zum 30. Juni 2021 durch bereits umgesetzte und geplante Innen- und Außenfinanzierungsmaßnahmen voraussichtlich sichergestellt ist. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (nach DFB- Gliederungssystematik)
Sonstige Angaben Geschäftsführung Mit der Geschäftsführung ist die MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft m.b.H., Duisburg, beauftragt. Zum Geschäftsführer dieser Gesellschaft war im Geschäftsjahr bestellt:
Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Angabe über die Bezüge der Geschäftsführung wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft m.b.H., Duisburg mit einem Stammkapital in Höhe von € 25.000,00. Diese Gesellschaft hat keine Einlage geleistet. Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 30. Juni 2019 gemäß Jahresabschluss auf € 0,00, der nicht gedeckte Fehlbetrag beträgt € 43.719,51, der Jahresüberschuss € 50.462,93. Die Liquidität der Gesellschaft ist durch die positive Fortführungsprognose auf Basis eines überwiegend mittel- und langfristigen Darlehens der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA vom 6. Februar 2019 sichergestellt. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Zeitraums 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 beschäftigten Mitarbeiter betrug:
Unter den Vollzeitkräften sind 2 Auszubildende, unter den Teilzeitkräften sind durchschnittlich 122 Aushilfen, insbesondere anlässlich von Fußballspielen in der Schauinsland-Reisen-Arena, mitberücksichtigt. Beziehungen zu nahestehenden Personen Der Meidericher Spielverein 02 e.V. Duisburg hält zu 89,9 % das Kommanditaktienkapital der MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und alle Anteile am Stammkapital der MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft m.b.H.. Die Capelli Sport Limited Hong Kong hält 10,1 % der Kommanditanteile der MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Geschäfte mit nahestehenden Personen Der Meidericher Spielverein 02 e.V. Duisburg vermietet Trainingsplätze und Trainingszentrum an die Gesellschaft, übernimmt die gemäß den Statuten des Deutschen Fußball Bundes erforderliche Jugendarbeit und stellt das Vereinslogo zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung. Die MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien erbringt auf vertraglicher Grundlage diverse Dienstleistungen (Rechnungswesen, Mitgliederverwaltung und sonstige Dienstleistungen). Die Capelli Sport Limited, Hong Kong, ist Werbe- und Logenpartner des MSV Duisburg und gleichzeitig Abtretungsempfängerin für erlöste TV-Gelder aus der Ligavermarktung. Außerdem hat Capelli einen Vertrag über die Ausrüstung (Mannschaftskleidung) der Teams des MSV Duisburg abgeschlossen. Der Vertrag hat zum 1. Juli 2017 begonnen. Die Geschäfte sind zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen. Angaben zum Anteilsbesitz Die Gesellschaft war zum Bilanzstichtag zu 100 % an der Arena Catering und Service GmbH, Duisburg, beteiligt. Die Gesellschaft befindet sich nach Antrag ihrer Geschäftsführung vom 6. Dezember 2013 im Insolvenzverfahren. Hierzu wurde ein Vergleich geschlossen, die Zahlungen sind geflossen. Gemäß Mitteilung vom Amtsgericht Duisburg vom 11. Juni 2019 wurde die Arena Catering und Service GmbH, Duisburg, von Amts wegen gelöscht. Eingetragen wurde dies am 6. Juni 2019. Die Gesellschaft ist zu 1,40 % an der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG, Duisburg, beteiligt. Nachtragsbericht Wesentliche Geschäftsvorfälle nach dem Stichtag des Jahresabschlusses von besonderer Bedeutung liegen nicht vor.
Duisburg, 26. Februar 2021 MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft mbH Peter Mohnhaupt, Geschäftsführer Thomas Wulf, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 30.06.2020
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28. April 2021 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft aA Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft aA – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft aA für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Einzelabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft aA unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften der Statuten des DFL e.V. und des DFB e.V. in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft aA vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten-falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft aA zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft aA vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der MSV Duisburg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft aA vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Ohne unsere Beurteilung einzuschränken, weisen wir daraufhin, dass die Gesellschaft zum 30. Juni 2020 mit T€ 6.099,5 bilanziell überschuldet ist. Durch stille Reserven aus Vermarktungsrechten (siehe hierzu die Ausführungen der Geschäftsführung im Lagebericht unter 4 Bestandsgefährdende Tatsachen) liegt nach Auffassung der Geschäftsführung eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn nicht vor. Die Finanzierung des Spielbetriebes kann durch die bereits umgesetzten Finanzierungsmaßnahmen, insbesondere die Vereinbarungen mit den wesentlichen Darlehensgebern und Gesellschaftern des MSV, sowie die Umsetzung der geplanten Maßnahmen voraussichtlich bis zum Ende der laufenden Spielzeit sichergestellt werden. Ferner weisen wir, ohne unsere Beurteilung einzuschränken, darauf hin, dass das Fortbestehen der Gesellschaft über den 30. Juni 2021 hinaus von einer dauerhaften Zugehörigkeit der Gesellschaft mindestens in der 2. Bundesliga abhängig ist.
Düsseldorf, 30. Oktober 2020 ASNB Revisions & Treuhand GmbH Neumann, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019/2020Der Aufsichtsrat der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA hat nach den vorliegenden Informationen in Erfüllung seiner nach Gesetz und Satzung bestehenden Aufgaben und Rechte die ihm obliegenden Beratungs- und Kontrollfunktionen im Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 in der jeweiligen Besetzung uneingeschränkt wahrgenommen. Die Führung der Geschäfte durch die persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch ihren Geschäftsführer, wurde vom Aufsichtsrat in regelmäßigen Sitzungen begleitet. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden bis zum 31. Dezember 2019 durch den Geschäftsführer Dirk Broska und ab dem 1. Januar 2020 durch den Geschäftsführer Michael Klatt geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2020 wurden von der ASNB Revisions und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit Datum vom 30. Oktober 2020 erteilt. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat seinerseits den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Abhängigkeitsbericht geprüft. Wir, die Mitglieder des Aufsichtsrates der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA, erstatten den nachfolgenden Bericht: Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der ASNB Revisions und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, versehene Jahresabschluss der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2020 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Änderungen bei den Bewertungsvorschriften gegenüber dem letzten aufgestellten Jahresabschluss ergaben sich nicht. Die Bewertungsmethoden sind grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Das Niederstwertprinzip wurde eingehalten. Die zugrunde gelegte testierte Bilanz enthält unter der Beachtung vorgenannter Bewertungsmethoden angemessene Buchwerte. Nach dem vorgelegten Jahresabschluss schließt die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019/2020 mit einem Jahresfehlbetrag von € 1.722.819,66 ab. Bezüglich der Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019/2020 schlägt die Geschäftsführung vor, das Ergebnis vorzutragen. Das nicht durch Vermögen gedeckte Kapital beträgt zum 30. Juni 2020 insgesamt € 6.099.490,33. Demgegenüber stehen erhebliche stille Reserven, bestehend aus gutachterlich festgestelltem Merchandisingrecht in Höhe von € 700.000,00 sowie durch sachgerechte diskontierte Bewertung ermittelten übrigen Markenrechten in Höhe von € 7.186.853,86. Die ursprünglich ermittelten Werte gelten unter Annahme eines dauerhaften Verbleibs in der 2. Fußball-Bundesliga. Diese sind um einen Abschlag von 30 % infolge des Abstiegs in die 3. Liga vermindert worden. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt nach dem Ergebnis unserer Prüfung die wesentlichen Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung durch die ASNB Revisions und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, ist entsprechend dem Inhalt des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/2020 und schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/2020 festzustellen. Die Überprüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Nach dem anschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen gegen die Erklärung der Geschäftsführung am Schluss des Abhängigkeitsberichtes zu erheben. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreich geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Marcus O. Wittig, Aufsichtsratsvorsitzender |
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