In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT „KING EDWARD“ Tankschiffahrts GmbH & Co.KG (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 124509), Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, vertreten durch die Gesell-schafterin den Produktentankerfonds II Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäfts-führerin Frau Gesa Frederike Ebert und den Geschäftsführer Herrn Jens Adolf Mahnke
– Verfahrensbevollmächtigter: HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Haferweg 24, 22769 Hamburg -,
wurde am 02.02.2015, 12:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Das mündliche Verfahren wird angeordnet.
Berichtstermin und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind anberaumt auf Dienstag, 7. April 2015, 09:50 Uhr, Raum B.031, im Gerichtsgebäude Boostedter Straße 26;
TO: Verwalterbericht, Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens einschließlich Wahlen,
Entscheidung über die Verwertung des Schiffes, Verschiedenes, Forderungsprüfungen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Beschlussunfähigkeit die Zustimmung der Gläu-bigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gemäß § 160 Abs. I InsO als erteilt gilt.
Forderungen sind nach §§ 28 Abs. 1, 174 InsO bis zum 17.03.2015 bei dem Insolvenzver-walter in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen etc. anzumelden.
Gläubiger werden gem. § 28 Abs. 2 InsO aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Die schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige der Rechte kann Schadenersatzforderungen auslösen.
Schuldbefreiende Leistungen sind nur an den Insolvenzverwalter möglich.
Neumünster, 5. Februar 2015
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