Solche Sätze in einer Bilanz lesen Anleger nicht unbedingt gerne. Aber eine Bilanz zeigt dann auch oft einmal schonungslos, auf was mit einer Kapitalanlage wirklich wirtschaftlich los ist. Weiter heißt es in der Bilanz. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte trotz bilanzieller Überschuldung der Gesellschaft, aufgrund der positiven Fortführungsprognose unter Annahme der Unternehmensfortführung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Going Concern). Die positive Fortführungsprognose ist gegeben, wenn die derzeit durchschnittliche Charterrate in Höhe von USD 10.800 je Tag in 2015 und USD 10.800 je Tag in 2016 erzielt wird oder andere Maßnahmen getroffen werden, die die Liquidität der Gesellschaft sicherstellen. Es besteht eine wiederauflebende Haftung eines Kommanditisten gemäß § 172 Abs. 4 HGB in Höhe von € 14,05. Dem Unternehmen, bei aller Kritik, muss man allerdings das Lob machen, dass es bereits jetzt die Bilanz 2014 im Unternehmensregister hinterlegt hat. So schnell sind dann wenige Unternehmen. Trotzdem das negative Ergebnis der Bilanz als auch die bilanzielle Überschuldung bleiben natürlich hier für die Anleger bestehen. Den Fonds muss man der Büttner Beteiligungs GmbH aus Bremen zurechnen, die gleichzeitig auch bei diesem Fonds als Komplementärin fungiert.
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