Startseite Allgemeines MTV II British Life GmbH & Co. KG“ sowie „Nordcapital Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG vermittelt – Postbank muss Schadenersatz zahlen.
Allgemeines

MTV II British Life GmbH & Co. KG“ sowie „Nordcapital Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG vermittelt – Postbank muss Schadenersatz zahlen.

Teilen

Anwalt Helge Petersen hilft erfolgreich Anlegern….

„In zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Celle wurden dem Mandanten aus Berlin beide Kapitaleinlagen (abzüglich erfolgter Ausschüttungen) sowie Zinsen zugesprochen.

Der Berliner zeichnete in den Jahren 2005 und 2009 die geschlossenen Beteiligungen „MTV II British Life GmbH & Co. KG“ sowie „Nordcapital Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG“ für insgesamt 52.000 EUR. Diese wurden ihm trotz seiner Anlageziele Sicherheit, Kapitalerhalt und Verfügbarkeit durch einen Berater der Postbank Finanzberatung AG angedient. Erfahrungen mit geschlossenen Fonds hatte der Mandant nicht.

Ein geschlossener Fonds widerspricht diesem bereits in seiner grundsätzlichen Beschaffenheit als unternehmerische Beteiligung. Geschlossene Fonds sind mit erheblichem Fremdkapital finanziert und unterliegen dem totalen Ausfallrisiko. Sie sind deutlich risikoreicher als Aktien und Aktienfonds.

Im Oktober 2016 urteilte das Landgericht Hannover teilweise zugunsten des Mandanten, der von der Kieler Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen gegen die Postbank Finanzberatung AG vertreten wird.

Das Oberlandesgericht Celle stellte nun in seinem Urteil fest, dass der Berater der Postbank Finanzberatung AG den Mandanten nicht ausreichend über die Risiken beider geschlossener Beteiligungen aufgeklärt hat.

Ein Anlageberater muss in Bezug auf das Anlageobjekt rechtzeitig, richtig und sorgfältig, dabei für den Kunden verständlich und vollständig beraten. Insbesondere muss er den Interessenten über die Eigenschaften und Risiken unterrichten, die für die Anlageentscheidung wesentlich Bedeutung haben oder haben können (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 – III ZR 82/14, juris Rn. 9).

Neben der Auszahlung seiner Anlagesumme, abzüglich erfolgter Ausschüttungen, und Zinsen wird der Mandant von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere Rückanforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wir werden weiter berichten.

Das Ergebnis des Verfahrens ist für den zuständigen Rechtsanwalt der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ein weiterer schöner Erfolg für die geschädigten Mandanten.“

Genau: Schöner Erfolg, Prozess gewonnen und der Gegner ist solvent.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

FTX

Ryan Salame und Caroline Ellison, zwei frühere Führungskräfte des Kryptowährungsunternehmens FTX, haben...

Allgemeines

Konzerne investieren Millionen, um Trumps Amtseinführung zu feiern

Fortune-500-Unternehmen, aufstrebende Krypto-Firmen und milliardenschwere Einzelpersonen beeilen sich, um die bevorstehende Amtseinführung...

Allgemeines

Hat der Vertrieb der DEGAG etwa Angst vor unserer IG-Degag?

Ach, Herr Ebner, was soll ich sagen – kreatives Marketing liegt Ihnen...

Allgemeines

VORSICHTvor der IGDEGAG.de eine von Vermittlern gegründete Interessengemeinschaft mit Tilo Ebner an der Spitze

Wir hatten bereits davon gehört, dass es eine Interessengemeinschaft des Vertriebs der...