Heute verhandelte die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I unter Ihrem Vorsitzenden Dr. Helmut Krenek über einen zivilrechtlichen Arrestbefehl gem. § 922 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Höhe von 140 Millionen Euro gegen Herrn Dr. Braun (Arrestgegner zu 1) sowie 35 Millionen Euro gegen die MB Beteiligungsgesellschaft mbH (Arrestgegnerin zu 2), deren Geschäftsführer Herr Dr. Braun ist.
Der zivilrechtliche Arrestbefehl wurde am 30.12.2021 zugunsten des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Wirecard AG erlassen. Die beiden Antragsgegner hatten Widerspruch gegen diesen Arrestbefehl eingelegt.
Bezüglich des Antragsgegners zu 1 wurde der Arrest erlassen wegen Pflichtverletzung als Vorstand, gegen die Antragsgegnerin zu 2 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wobei sie sich das Verhalten ihres Geschäftsführers zurechnen lassen muss.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf Donnerstag, den 09.06.2022 um 9 Uhr.
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