Wenn sogar das Bundeskartellamt warnt, dann wird da schon was dran sein. Die geplante Reform der Müllentsorgung wird den Kommunen faktisch zu einem Müll-Monopol verhelfen – zum Nachteil der Verbraucher, warnt das Bundeskartellamt.
Durch diese Monopolisierung steht es dann den Kommunen, frei die Gebühren nach „Gutdünken“ zu erhöhen. Im Kern geht es um eine so genannte „Überlassungspflicht“, durch die die Kommunen dann Zugriff auf den Hausmüll erhalten sollen. Dadurch wird den Kommunen faktisch ein Monopolrecht am Müll und den darin enthaltenen Wertstoffen eingeräumt, so das Kartellamt.
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