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Multi Advisor Fund I GbR-von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

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Anleger der Fondsgesellschaft Multi Advisor Fund I GbR (MAF) sollen negative Abfindung zahlen. In einem uns aktuell vorliegenden Fall wurde der damalige Anleger zunächst von der Multi Advisor Fund I GbR aus München selbst angeschrieben und aufgefordert binnen zwei Wochen einen Betrag in Höhe von knapp 10.000 EUR zu zahlen. So wird in dem Schreiben mitgeteilt, dass die Beteiligung des „Gesellschafters“ im Jahr 2013 endete und aufgrund der Beendigung nach § 26 des Gesellschaftsvertrages abzurechnen sei. In der Anlage findet sich dann eine Berechnung nach der sich ein Negativsaldo von mehreren tausend Euro ergibt. Nachdem sich der Anleger nicht gemeldet hat, hat er nun Post bekommen von der Hornik Anwaltskanzlei aus München, in der die Forderung wiederholt wird. Die Vollmacht lautet allerdings nicht auf Multi Advisor Fund I GbR, sondern auf die ADF Verwaltungsgesellschaft mbH.

Nach unserer Auffassung ist die Forderung unberechtigt. Das zweifelhafte Geschäftsmodell der Multi Advisor Fund I GbR sollen beschäftigt schon seit Jahren die Gerichte. So hat etwa das Oberlandesgericht München die Multi Advisor Fund I GbR (MAF) zur Rückzahlung der Einlagen getätigt. So hat OLG München festgestellt, dass die Multi Advisor Fund I GbR einen sittenwidrigen Zweck verfolgt und deshalb der Gesellschaftsvertrag nichtig ist.

Nach Auffassung vieler Gerichte ist zudem die in den Beitrittserklärungen enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so dass die Anleger ihre Beteiligung an der Multi Advisor Fund I GbR noch widerrufen und die Zahlung der Rateneinlagen einstellen können.

Sollten auch Sie von Multi Advisor Fund I GbR auf Zahlung rückständiger Einlagen/negative Abfindung in Anspruch genommen werden oder aber ggf. selbst in der Vergangenheit geleistete Zahlungen zurückfordern wollten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

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