Das Unternehmen das nach eigenen Angaben und eigener Darstellung für das Bankhaus Max Sutor in Hamburg arbeitet. Wir würden uns freuen, wenn die Frankfurter ihren Einfluss in Hamburg „spielen“ lassen könnten, damit wir unsere Fragen beantwortet bekommen. Wir versprechen Ihnen, wir werden nicht locker lassen, bis unsere Fragen beantwortet sind.
Eigendarstellung Multi Invest Frankfurt
Wir stellen uns vor…
Die Multi-lnvest GmbH ist eine eigenständige Gesellschaft, die neue Investmentideen entwickelt und im Vertrieb umsetzt.
Das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt ging aus der Vertriebsgesellschaft Sun Life Deutschland hervor. Es ist heute Produktinitiator und Vertriebskoordinator für das Hamburger Bankhaus Max Heinrich Sutor. Multi-Invest trat anfangs mit einem Fondssparplan zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen auf den Markt. Bei Gründung hatte sich Geschäftsführer Bernd Walleczek zwei Prämissen gesetzt. Zum einen müssen für die Sparpläne qualitativ hochwertige und renditestarke Investmentfonds eingesetzt werden, darunter auch solche, die ansonsten nicht für vermögenswirksame Leistungen geöffnet sind. Zum anderen muss ein Sparplan auch für den Vertrieb attraktiv sein. Diese Forderung erfüllen Multi-Invest und die Sutor Bank mit einem speziellen Vergütungsmodell. Für die Sparpläne wird statt ratierlichen Provisionen eine Abschlussvergütung gezahlt. 2004 erweiterte die Multi-Invest ihr Produktangebot um eine innovative und zunächst einzigartige Sparplan-Variante. Der Pensionssparplan bietet dem Vermittler Provisionsmöglichkeiten, die den Verkauf von Fondsparplänen erheblich attraktiver machen. Die Abschlussprovision wird von Multi-Invest vorfinanziert. Trotzdem erhält der Kunde, der sich von vornherein für eine feste Laufzeit seines Sparplans entscheidet, attraktive Kostenvorteile, eine Spitzenfondsauswahl, kostenloses Switchen sowie die Möglichkeit von Zuzahlungen ohne Ausgabeaufschlag. Bernd Walleczek war über viele Jahre Deutschland-Chef von Sun Life. Nachdem Sun Life ab dem Jahr 2000 vollständig in die AXA integriert wurde, machte sich Walleczek mit der Multi-Invest unabhängig. Schon zu Beginn steckte er sich hohe Vertriebsziele. Realistisch war dies, weil die Multi-Invest seit Gründung eng mit der Sutor-Bank kooperiert. Das Bankhaus ist Marktführer für Fondssparverträge mit vermögenswirksamen Leistungen, die eine Abschlussprovision enthalten. Um auch für die Zukunft gerüstet zu sein, hat das Bankhaus erheblich in die IT-Infrastruktur investiert. Damit wurde die Abwicklung und Verwaltung einer sehr hohen Anzahl von kleinteiligen Sparverträgen zu günstigen Bedingungen ermöglicht. Mittlerweile verwaltet das Bankhaus ein Volumen von 750 Millionen Euro in 420.000 Kundendepots. Die Möglichkeit vorfinanzierter Provisionsmodelle bei VL- und Investmentsparplänen hat sich in der Branche herumgesprochen, zumal die Sutor-Bank und die Multi-Invest sehr flexibel bei der Produkt- und Provisionsgestaltung sind. Auf Wunsch legen sie exklusive White-Label-Sparplanangebote für Vertriebsgesellschaften auf, die individuell ausgestaltet werden.
Anmerkung:
Dann müsste es Ihnen doch ganz einfach sein unsere Fragen, die wir an die Sutor Bank gestellt haben, zu beantworten. Wir würden uns darüber freuen.
Multi Invest Sachwerte GmbH
Hallo auch,
Ich zitiere mal: Aus den Geschäftsbedingungen.
Zitat: „Der Bestand der Einrichtungsgebühr bzw. der Abschlusskosten (2600,-€) ist rechtlich unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des Goldsparplans. Das heißt, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr nicht durch die Kündigung oder sonstige vorzeitige Beendigung des Sparplans entfällt. Stellt der Kunde die Zahlung der monatlichen Sparbeiträge vor der vollständigen Tilgung der Einrichtungsgebühr ein, so wird die gesamte zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Einrichtungsgebühr sofort zu Zahlung fällig.“ Zitat ende.
Das heißt: Man müsste die Summe selbst dann Zahlen wenn kein Vertrag zustande kommt.
Das würde heißen allein die Unterschrift auf dem Antrag Formular zum Sparplan hätte demnach die Zahlung zur Folge.
Selbst bei fristgerechter Kündigung.
Und das ist von vornherein zum Nachteil des Kunden.
Da es hier keine Möglichkeit für den Kunden gibt sich nach der Unterschrift auf dem Reinen Antragsformular (kein Vertragsformular) gegen die Zahlung der Einrichtungsgebühr bzw. der Abschlusskosten zu schützen.
Rechtlich sehr bedenklich.
Ich zitiere mal:
Bei der Prüfung von Verträgen muss immer beachtet werden, dass ein Vertrag immer auch die Marktverhältnisse berücksichtigt. Ein entsprechender Vertrag muss daher nicht immer ausgewogen sein, sondern darf in verschiedenen Klauseln das Interesse eines Vertragspartners in den Vordergrund stellen. Diese Unausgewogenheit wird von der Rechtsprechung und Gesetzgebung gebilligt und führt zu keiner Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrags. Erst wenn die Grenze der unzumutbaren Benachteiligung erreicht wird, stellt sich die Frage nach einer Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 BGB.
Entsprechend § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft insbesondere dann sittenwidrig, wenn sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Beste Grüße Imotehp