Vertrieb muss aktiv sein, sonst findet er keine Partner und macht keinen Umsatz. Daher ist natürlich die Roadshow ein geeignetes Mittel, solche Vertriebspartner zu bekommen. Schaut man sich allerdings die Punkte an, die dort anlässlich der Roadshow vorgestellt werden sollen, dann fragt man sich schon: „Muss ich dafür meine Zeit verplempern?“ Wir sind der Meinung nein, denn alles, was man hier erfahren kann, kann man auch online über eine Videokonferenz erfahren. Warum also dafür einen ganzen Arbeitstag vertun? In der Ankündigung heißt es:
„Einladung zur Roadshow 2017
Das Event des Jahres 2017. Die Multi-Invest kommt mit vielen tollen Vertriebsansätzen zu Ihnen. Interessante Themen, hervorragende Referenten mit kurzweiligen Vorträgen!
Erstmalig in Deutschland: Der erste offene Immobilienfonds mit Studenten-Appartements – Zielrendite 6% !
Referent: A. Morsch
Das neue SutorRiester 2.0 mit Top-Rendite, neuem Anlagemotor und bis zu 4,5% Abschlussprovision – auch ohne 34 f möglich. Kein CPPI oder i-CPPI! Nur bei Sutor als Vermögensverwaltung mit bis zu 80% Aktienquote.
Referent: M. Lunze
Gold/Edelmetalle mit der Sicherheit und Bonität
einer etablierten Privatbank – der Anlagehit 2017.
Referent: M. Lunze
Die Veranstaltung findet von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt und ist kostenfrei.“
Mit Verlaub, Herr Bernd Walleczek, da finde ich nun wirklich gar nichts, was mich vom Hocker reißen und dahinbringen könnte.
Mehr interessieren würde uns aber einmal, warum immer noch die Eintragung zu Bernd Walleczek im Bundesanzeiger unter vorläufigen Sicherungsmaßnahmen zu finden ist? Hier geht es ja nicht um „ein Kavaliersdelikt“. Auch wir hatten in der Vergangenheit über diese Eintragung berichtet, diese aber dann aus dem Blog herausgenommen, da uns der Rechtsanwalt von Herrn Walleczek versichert hatte, dass der Eintrag auch im Bundesanzeiger gelöscht würde. Dieser Eintrag ist HEUTE noch immer vorhanden. Hierbei geht es um:
„wegen des dringenden Verdachts eines Vergehens des gemeinschaftlichen Betruges bzw. der Beihilfe hierzu, gemäß Paragrafen 263 Absatz 1, Absatz 3, Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; 25 Absatz 2; 27; 53 deutsches Strafgesetzbuch in Zusammenhang mit den Firmen…“
Mal ehrlich, sehr geehrter Herr Bernd Walleczek, das aus dem Bundesanzeiger zu entfernen, wäre doch sicherlich wichtiger als solch eine Roadshow, oder? Wenn das alles erledigt ist, dann sollte doch eine Löschung im Unternehmensregister kein Problem sein.
Für Interessierte:
Geben Sie auf der Seite www.bundesanzeiger.de den Namen Bernd Walleczek in das Suchfeld ein. Dann erhalten sie ein Suchergebnis der Staatsanwaltschaft Würzburg, eine Eintragung, die aus unserer Sicht „nicht ohne“ ist.
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