Startseite Vorsicht Anlegerschutz Multitalent AG – Investment aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen
Anlegerschutz

Multitalent AG – Investment aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Nicht nur wir sehen das Unternehmen kritisch, sondern auch die Verbraucherzentrale Hessen sieht das Investmentangebot kritisch.

Zitat:

Risiko darf nicht mehr schöngeredet werden

Darum geht’s

Gemäß unserer Unternehmensphilosophie setzen wir […] auf reale Werte und ermöglichen mit Investitionen in Immobilien und Edelmetallen einen optimalen Wertzuwachs sowie maximale Sicherheit für Anleger“ – so warb die Unique capital GmbH auf der Internetseite https://www.multitalent.ag/ für ihre Geldanlagen.

Manch einer denkt da vielleicht nicht gleich an ein Haus mit goldenem Dach – aber an ein solides Investment. Zumal die Seite mit dem großgeschriebenen Claim „Werte die bestehen“ um Vertrauen wirbt.

Faktisch handelt es sich bei den angebotenen Vermögensanlagen um eine nachrangige Namensschuldverschreibung – ein höchst komplexes und risikoreiches Produkt des Grauen Kapitalmarkts. Wer hier Geld anlegt, gibt einem Unternehmen ein Darlehen – und steht im ungünstigsten Fall einer Pleite an letzter Stelle in der Reihe der Gläubiger.

Die Multitalent UNIQUE 25 eigne sich „hervorragend für langfristige Sparziele“, bei denen man „bereits mit kleinen monatlichen Beiträgen […] Kapital sinnvoll investieren und dabei von lukrativen Zinsen profitieren“ könne. Anleger kämen hier in den Genuss „bestmögliche[r] Flexibilität und maximale[r] Sicherheit“, beschreibt das Unternehmen die Geldanlage.

Tatsächlich haben die Verträge jedoch lange Laufzeiten, und das Investment birgt ein Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust – also wohl kaum eine „maximal sichere Anlage“. Namensschuldverschreibungen sind zudem besonders unflexibel. Da die Papiere tatsächlich auf den Namen eines Käufers ausgestellt sind, ist eine Übertragung auf eine andere Person meist nicht möglich.

Das ist geregelt

Unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Vorteile und Risiken eines Produkts sind nicht erlaubt. Das regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Eine Geldanlage mit Totalverlustrisiko, die zudem nicht an der Börse gehandelt wird, als höchstmöglich sicher zu bewerben, ist irreführend.

Das haben wir erreicht

Im Rahmen des Projekts Marktwächter haben wir die VIVAT Verwaltungs GmbH als Verantwortliche für die Webseite wegen irreführender Werbung abgemahnt. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, in der es sich dazu verpflichtet, nicht mehr mit „höchster Sicherheit“ zu werben.

Status

Vivat hat die von uns kritisierte Werbung geändert. Das Unternehmen wirbt für die Vermögensanlage nicht mehr mit „maximaler“ und „höchstmöglicher“ Sicherheit.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...