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Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft und die 7C Solarparken AG

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Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft Bonn

Ergänzungsantrag der 7C Solarparken AG zur Tagesordnung der
Murphy&Spitz Green Capital AG – Hauptversammlung 2019

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wie sich aus der beigefügten Bescheinigung der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien ergibt, ist die 7C Solarparken AG seit mehr als 93 Tagen mit Aktien im Nennbetrag von zusammen mehr als EUR 160.000 Aktionärin der Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft (nachfolgend „Gesellschaft“).

Der Anteil an der Gesellschaft ist mithin größer als der zwanzigste Teil des Grundkapitals in Höhe von EUR 3.080.000,00. Die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien hat sich – wie aus der beigefügten Bescheinigung ersichtlich – dazu verpflichtet, die Aktien bis zum Ablauf des 30. August 2019 (dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft) gesperrt auf einem Depot der 7C Solarparken AG zu halten und Sie zu informieren, falls es zu einer Übertragung von Aktien der Gesellschaft von diesem Depot vor Ablauf des 30. August 2019 kommen würde, sofern diese Übertragung dazu führt, dass der Bestand 160.000 oder weniger Aktien beträgt.

Wir, die 7C Solarparken AG (die „Aktionärin“), beantragen gemäß § 122 Abs. 2 AktG, die Tagesordnung der von Ihnen bereits einberufenen und am 30. August 2019 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft um folgende Tagesordnungspunkte zu ergänzen:

1.

Beschlussfassung über die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung

Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat derzeit aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Aktionärin ist der Ansicht, dass eine Vergrößerung des Aufsichtsrats der Gesellschaft von drei auf vier Mitglieder die sorgfältige Unternehmensüberwachung und Einhaltung einer guten Corporate Governance fördern würde. Die Aktionärin schlägt daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 10 Abs. 1 Ziffer 1. der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.“

2.

Beschlussfassung über die Wahl eines zusätzlichen Aufsichtsratsmitglieds

Für den Fall, dass die Hauptversammlung die Satzungsänderung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats gemäß dem vorstehenden Antrag zu Ziffer 1. beschließt und die Änderung durch Eintragung in das Handelsregister wirksam wird, ist für die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats ein weiteres Mitglied zu wählen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Aktionärin vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Herr Steven De Proost, derzeit CEO (Vorstandsvorsitzender) der 7C Solarparken AG, wohnhaft in Betekom/Belgien wird als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der neuen Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, gewählt.

Die vorstehenden Anträge begründet die Aktionärin wie folgt:

Zu Ziffer 1.:

Die Aktionärin ist der Ansicht, dass die Arbeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft durch eine Vergrößerung von derzeit drei auf künftig vier Mitglieder sorgfältiger gestaltet und eine effektivere Unternehmensüberwachung gefördert werden könnte.

Die Aktionärin, welche selbst mehr als 10 % der Aktien der Gesellschaft besitzt, hält die Repräsentanz der Aktionäre im Aufsichtsrat derzeit für ungenügend. So haben die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der letzten Hauptversammlung beispielweise mitgeteilt, allenfalls eine geringe Anzahl von Aktien der Gesellschaft selbst zu halten.

Nicht zuletzt deshalb, ist die Überwachung, derzeitige Transparenz und Corporate Governance der Gesellschaft unzureichend. Insbesondere soll die Sicherstellung der Rentabilität der beiden gesonderten Geschäftssegmente „Stromerzeugung“ und „Vermögensverwaltung“ in den Vordergrund gestellt werden.

Darüber hinaus, sollten Transaktionen zwischen beiden gesonderten Geschäftssegmenten näher im Sinne der Aktionäre der Gesellschaft überwacht werden. Die angestrebte Vergrößerung des Aufsichtsrats sowie die unter Antrag 2. vorgeschlagene Bestellung von Herrn Steven De Proost als (zusätzliches) Aufsichtsratsmitglied würden nach Auffassung der Aktionärin einen gewichtigen Beitrag dazu leisten, die geschilderten Missstände zu beheben und zu einer guten Corporate Governance beizutragen.

Zu Ziffer 2.:

Für den Fall, dass die Hauptversammlung die Satzungsänderung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats gemäß dem vorstehenden Antrag zu Ziffer 1. beschließt und die Änderung durch Eintragung in das Handelsregister wirksam wird, ist für die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats ein weiteres Mitglied zu wählen.

Der von der Aktionärin vorgeschlagene Kandidat für die Wahl als (zusätzliches) Aufsichtsratsmitglied, Herr Steven De Proost, verfügt als CEO (Vorstandsvorsitzender) der 7C Solarparken AG über tiefgreifende Kenntnisse im Bereich der Organtätigkeit von Aktiengesellschaften und den Grundsätzen guter Unternehmensführung.

Außerdem ist Herr De Proost ein Branchenexperte, insbesondere im Bereich der (erneuerbaren) Energien. So wurde Herr De Proost beispielsweise vom Handelsblatt im Jahr 2008 schon als bester Analyst im Energiesektor und ganz aktuell Anfang 2018 von der britischen Zeitschrift „European CEO Magazine“ zum „besten europäischen CEO der Solarindustrie“ gewählt. Die Aktionärin ist der Auffassung, dass Herr De Proost seine fundierten Kompetenzen umfassend in den vergrößerten Aufsichtsrat der Gesellschaft einbringen könnte.

Wir bitten um fristgerechte Veröffentlichung der neuen Tagesordnungspunkte und entsprechende Bestätigung.

Mit freundlichem Gruß

Keen Boriau
Vorstand“

Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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