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Startseite Allgemeines Muss das nicht auch die BaFin genauso entscheiden?
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Muss das nicht auch die BaFin genauso entscheiden?

jarmoluk (CC0), Pixabay
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Österreich geht auch in diesem Thema wieder einmal voran, aber aus meiner Sicht wird Deutschland nachziehen müssen. Es geht um das zeitliche Verbot von sogenannten gedeckten Leerverkäufen an der Wiener Börse.

Unter dem Einfluss der Coronavirus-Marktturbulenzen wurde ein Verbot von gedeckten Aktien-Leerverkäufen an der Wiener Börse erlassen. Das ab sofort gültige Verbot sei auf einen Monat befristet, könne „aber je nach Marktentwicklung vorzeitig aufgehoben oder verlängert werden“, teilte die FMA gestern Abend mit.

Den Handel an der Börse insgesamt auzusetzen, ist aber auch für Österreich derzeit keine Option, wie man aus Kreisen des Finanzministeriums in Wien hört. Auch in Deutschland gibt es Stimmen, die einen ähnlichen Schritt von der BaFin fordern, ja manche fordern sogar ein Aussetzen des Aktienhandels an der Börse.

Turbulente Zeiten, egal wo auf der Welt!

https://www.financial-informer.de/investmentfonds/leerverkaeufe/

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