Aus unserer Sicht ein klares JA. Bisher fanden viele Auseinandersetzungen mit dem Unternehmen LICON direkt statt. Von über 300 juristischen Auseinandersetzungen ist dort die Rede. Nun also die Insolvenz, heisst aus unserer Sicht aber auch, dass die Rechtsanwälte der Erwerber sich nun darüber Gedanken machen werden, „wer denn nun möglicherweise ihr Ansprechpartner außerhalb des Insolvenzverwalters ist“? Schaut man sich die alte Nachrichtenlage zu dem Gesamtthema LICON an, dann fällt einem natürlich die Berichterstattung LICON /APO Bank auf. Einige von uns befragte Rechtsanwälte lassen hier derzeit das Vorliegen eines „verbundenen Geschäftes“ prüfen. Würde ein Gericht zu dem Schluss kommen, „das war so“, dann dürfte die APO Bank mit in der Haftung sein. Nun, noch ist es nicht soweit, aber der Apotheker und Ärzte Bank dürfte ein heißer Herbst bevorstehen.
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