Eine Frage, die wir nach der aktuellen Berichterstattung mehrfach gestellt bekommen haben. Natürlich können wir nicht hinter die Unternehmensfassade schauen, aber einen aktuellen Grund, warum man hier diese Befürchtung haben sollte, den sehen wir nicht.
Auch wenn viele Gesellschaften derzeit über ein negatives Eigenkapital verfügen, so hat dies eben nichts mit einer „insolvenzrechtlichen Überschuldung“ zu tun, aber natürlich sollte man als Anleger die Unternehmen im Blickfeld behalten.
Was aber konkret mit dem Investment beim Unternehmen Jenabatteries wird, das bleibt abzuwarten, auch ob die Ranft Gruppe das Investment möglicherweise insgesamt übernimmt. Alles möglich.
Möglich ist aber auch, dass die Ranft Gruppe dann auch investierte Gelder verlieren könnte, denn bei jeder Insolvenz müssen Gläubiger immer Federn lassen. Man kann aber davon ausgehen, dass die Ranft Gruppe nun eine „Kosten-Nutzen-Analyse“ machen wird, was die beste Lösung in Bezug auf das Investment „Jenabatteries“ ist. Es dürfte die nächsten Wochen dann spannend werden.
Das sehen auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden und Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen so. Sie vertreten seit Jahren erfolgreich Anleger in solchen Vorgängen. Wichtig, so beide Rechtsanwälte in einem Telefongespräch mit unserer Redaktion, ist, dass die Interessen der Kleinanleger gewahrt bleiben. Die nachrangige Forderung aus den Nachrangdarlehen ist natürlich kritisch, so Kerstin Bontschev, aber man muss dann einmal genau hinschauen, ob die Nachrangklausel auch hält. Hält die Nachrangklausel nicht, dann sieht die Situation für die investierten Anleger schon besser aus in Bezug auf die Gläubigerstellung im Insolvenzverfahren.
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