Gestern erhielten wir eine Klage einer Rechtsanwaltskanzlei, wo wir in der Redaktion nur den Kopf schütteln können. Es geht um einen Herrn aus der Nähe von Frankfurt, der fast 700 TDE ergaunert hat, und regt sich nun darüber auf, dass wir dies auf unserer Plattform öffentlich gemacht haben.
Aber wir haben das nicht selber herausgefunden, sondern hier haben wir, was wir seit Jahren tun, eine offizielle Meldung einer Staatsanwaltschaft aus dem Bundesanzeiger übernommen.
Das heißt, diese Veröffentlichung ist eine für JEDEN zugängliche Meldung, die übrigens auch noch heute abrufbar war und ist. Aufsehen damit erregen wir wohl deshalb, weil unserer Veröffentlichung bei Eingabe des Namens dieser Person, auf der ersten Seite bei Google als Suchergebnis erscheint. Mal ehrlich Anwalt, wir heißen mit Nachnamen nicht „Google“, auch wenn wir das manchmal bedauern Anwalt.
Natürlich werden wir uns dieser Diskussion vor Gericht, wenn es dann vor Gericht geht, stellen. Im Moment aber ist ein sogenanntes „schriftliches Verfahren“ angeordnet.
Hier ein Auszug aus der Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main:
durch Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 07.02.2018 wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist d. Verletzten aus der/den von d. Verurteilten begangen(en) Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.Um d. Verurteilten das aus den Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 696.381,97 Euro angeordnet.
Zitat Ende
Nun muss man wissen, dass über solch eine Mitteilung den geschädigten Personen mitgeteilt wird, dass sie ihren Anspruch nun geltend machen können, heißt, einen Teil ihres verlustigen Vermögens, um das sie betrogen wurden, wiederbekommen könnten.
Zum Zeitpunkt war noch kein Vermögen gesichert, aber die Beitreibung des Betrages hatte durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt wohl begonnen.
Finden sie es nicht auch DREIST, dass ein solcher straffällig gewordenen Betrüger jetzt, möglicherweise noch mit Geld der betrogenen Menschen, eine Klage anstrengt, mit dem Ziel, dass die Betrogenen keine Kenntnis mehr von dem Vorgang der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhalten sollen?
Hätte unser Betrüger mal an die Opfer gedacht, die durch sein Handeln geschädigt wurden, wäre die Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft, aber auch dieser Artikel, nicht nötig gewesen.
Kommentar hinterlassen