Das könnte ein Überlegung sein die sich aus dem chaotischen Ablauf der OSV Fubus Gläubigerversammlung ergeben könnte. Ob das geht? Nun dazu erhielten wir einen „unglaublichen Vorschlag“ den wir gerade juristisch prüfen lassen. Eine Antwort dazu bekommen wir am morgigen Tage. Worum geht es? Nun eine Userin schrieb uns Nachfolgendes:
nachdem Sie auf Ihrer Plattform bereits darauf hingewiesen haben, die Vollmachten für den RA Gloecker zu widerrufen, möchte ich anregen, dass die Gläubigergemeinschaft – hier vor allem die Gläubigervertreter – sich zusammenschließen sollten und gemeinsam eine Gläubigerversammlung nach § 75 InsO selbst einberufen sollten:
dann hätten sie das Gesetz des Handelns wieder selbst in der Hand, der Termin stünde unzweifelhaft fest und müsste allen Gläubigervertretern per Beschluss zugestellt werden, die Tagesordnung wird von Gläubigervertretern selbst bestimmt – darin kann auch stehen „Abwahl des Insolvenzverwalters“ oder „Was hat der RA Glöckner als Gläubigerausschussmitglied bei SMP verdient?“ und einen Punkt „Die Presse ist nicht auszuschliessen, sondern zu hören“. Egal was, es kann auf die Tagesordnung: und es gibt dazu genügend Urteile vom BGH, die das festlegt, wie das abzulaufen hat.
Vielleicht prüfen Sie das einmal zur Veröffentlichung?
Kommentar hinterlassen