Nun, das könnte durchaus sein, denn es wurden wohl über 10 Millionen Euro insgesamt bei dem Geschäftsmodel eingesammelt, wo die Kanzlei BEMK nun das wegweisende Urteil erstritten hat. Das Problem könnte nur sein, das die Ansprüche der geschädigten Anleger Ende diesen Jahres verjähren. Anleger sollten also dringend mit einem Rechtsanwalt dazu Rücksprache nehmen. Auch Vertriebsmitarbeiter Venna Life (2004-2006 die dieses Produkt verkauft haben) sollten dringend ihren Anlegern raten, ihre Kapitalanlage von einem Rechtsanwalt schnellstmöglich einer Prüfung unterziehen zu lassen. Sie haben die Chance ihr verlorenes Kapital zurück zu bekommen.
… entschuldigen Sie bitte, Herr Fahrnberger (nicht Fahrenbach)…
Sehr geehrter Herr Bremer,
das Urteil des OLG Nürnberg ist inhaltlich weder neu und auch eher keine Sensation. Es basiert im wesentlichen auf Grundlagen, die insbesondere in den Urteilen des BGH vom 11.07.2012, Az.: u.a. IV ZR 151/11 nachzulesen sind. Dort ging es um Ansprüche von Versicherungsnehmern gegen den britischen Versicherer Clerical Medical. Der BGH stellte fest, dass sich Clerical Medical die Beratung der Vermittler zurechnen lassen muss. Wir haben gegen Clerical Medical zwischenzeitlich für die von uns vertretenen Mandanten über 20 oberlandesgerichtliche obsiegende Urteile erstritten (u.a. OLG Stuttgart, OLG Karlsruhe, OLG Celle, OLG Zweibrücken, OLG Frankfurt etc.), noch kein Verfahren ist bislang vor einem OLG für unsere Mandanten verloren gegangen. Es gibt also reichlich positive OLG Entscheidungen zu dem Thema, und das seit 2011.
@Herrn Fahrenbach: Ihre Auffassung teile ich nicht uneingeschränkt. Auch Clerical Medical glaubt, die Vermittler in die Haftung nehmen zu können. Ich sehe dass in vielen Fälle nicht; das OLG Celle hat sogar einem von uns vertretenen Vermittler, der selbst zwei fremdfinanzierte Rentprodukte (Lex-Konzept-Rente und EuroPlan) abgeschlossen hatte, gegen Clerical Medical einen Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung zuerkannt (zweimal OLG Celle).
Einige der genannten Urteile sind ungekürzt als PDF auf unserer Homepage abrufbar.
Hans Witt
Rechtsanwalt
Herr Bremer mit allem Respekt aber hätten Sie sich den Text von BEMK Rechtsanwälte genau durchgelesen, würden Sie den Ratschlag nicht erteilen. Das OLG Nürnberg hat in seinem Urteil entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Fondsgebundene Lebensversicherung nicht als Versicherung zu werten ist sondern als Kapitalanlage. Das führt dazu, dass das OLG Nürnberg Fehler des Beraters der Versicherung zurechnet. Sie können sich sicher sein, dass sich in dem Fall jede Versicherung – nicht nur die Vienna-Life – die Schadensumme beim Berater zurückholen wird.
Hallo und guten Morgen Herr Fahrnberger:
Das mag durchaus so sein wie Sie das hier anmerken, aber in dem Prozess geht es ja um Vienna Life. Nur das war ja Gegenstand unserer Berichterstattung. Wenn es ähnliche Urteil zu anderen Gesellschaften gibt, wir Kenntnis davon haben. dann berichten wir natürlich auch darüber. Im „Fall“ Vienna Life geht es aber auch um das Thema der Verjährung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung. Auch dies sollte Ihnen bekannt sein. Meines Wissens ist es auch das erste Urteil, welches ein deutsches Gericht in dieser Form gefällt hat. Ihnen ein schönes Wochenende aus Leipzig.
Thomas Bremer