Startseite Allgemeines Musterfeststellungsklage – Bundesregierung bringt Entwurf
Allgemeines

Musterfeststellungsklage – Bundesregierung bringt Entwurf

Teilen

„Die Bundesregierung hat den lang erwarteten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vorgelegt (19/2439). Mit diesem Rechtsschutzinstrument für durch unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern gleichartig geschädigte Verbraucher sollen eingetragene Verbraucherverbände die Möglichkeit erhalten, zugunsten von mindestens zehn Verbrauchern das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender beziehungsweise anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen, heißt es in dem Entwurf. Angesichts des erforderlichen hohen Aufwands im Einzelfall sähen Betroffene oft von einer Klage ab, und der unrechtmäßig erlangte Gewinn verbleibe bei dem Anbieter. Das Gesetz soll am 1. November dieses Jahres in Kraft treten und war vor allem vor dem Hintergrund des Dieselabgasskandals gefordert worden.“ Quelle: Deutscher Bundestag

Beispiel: Ein Konzern benachteiligt die Verbraucher, weil er sich nicht an Recht und Gesetz hält und immer zu hohe Mobilfunkkosten abrechnet. Die Verbraucher akzeptieren das Fehlverhalten und verzichten auf eine Klage wegen der wenigen Euros. Das ist bisher üblich, weil es sich kaum Rechtsanwälte finden, die einen Kläger bei einem Gegenstandswert von wenigen Euros vertreten wollen und weil die Gerichts- und Anwaltsgebühren regelmäßig höher sind als die Summe, um die gestritten wird. Mit anderen Worten: niemand klagt, weil ein „rationales Desinteresse“ besteht. Jetzt ändert sich die Situation:

„Nach dem Entwurf soll die Musterfeststellungsklage ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt werden. Die betroffenen Verbraucher sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei mit verjährungshemmender Wirkung und ohne Anwaltszwang zu einem Klageregister anzumelden. Außerdem soll das Musterfeststellungsurteil Bindungswirkung für nachfolgende Klagen der Verbraucher entfalten. Damit steige die Wahrscheinlichkeit einer einvernehmlichen Regelung aufgrund einer erfolgreichen Musterentscheidung, insbesondere als Grundlage für Einigungen der Parteien im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung.“

Quelle: Deutscher Bundestag

Näheres unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902439.pdf

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Initiative gegen Mogelpackungen scheitert – Täuschung bleibt salonfähig

Die große Täuschung geht weiter! Ein Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert...

Allgemeines

Reflex

Nach dem schrecklichen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – bei dem fünf...

Allgemeines

Starbucks

Die Proteste bei Starbucks eskalieren weiter: Der fünftägige Streik gegen die Kaffeehauskette...

Allgemeines

Magdeburg die Tage danach

Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem fünf Menschen getötet und...