Betroffene Prämiensparer können sich ab sofort kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München anschließen. Ein entsprechendes Anmeldeformular hat das Bundesamt für Justiz online freigeschaltet.
Am 22. Januar 2021 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern Klage gegen die Stadtsparkasse München ein. Ziel ist es, vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München zu klären, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss und ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war.
Infotelefon zur Registrierung freigeschaltet
Welche Fälle passen zur Klage? Was ist bei der Registrierung zu beachten? Wie läuft das Gerichtsverfahren? Für Fragen rund um die Anmeldung im Klageregister hat die Verbraucherzentrale Bayern ein Infotelefon eingerichtet. Es ist Montag bis Donnerstag geschaltet jeweils von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer (089) 90 40 97 14.
Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen. Dieses Online-Tool und alle weiteren Informationen zur Klage sind zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm oder www.musterfeststellungsklagen.de/sskm.
Ansprüche von durchschnittlich 4.600 Euro
Die Stadtsparkasse München hat im Jahr 2019 begonnen, langlaufende Prämiensparverträge mit der Bezeichnung „Prämiensparen flexibel“ zu kündigen. „Wir nehmen an, dass mittlerweile weit über 34.000 Verträge durch die Stadtsparkasse gekündigt worden sind“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern. Aus Sicht der Verbraucherschützer erfolgten diese Kündigungen in vielen Fällen widerrechtlich. Außerdem geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat. „Die Nachzahlungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern belaufen sich nach unseren Berechnungen auf durchschnittlich rund 4.600 Euro“, so Sascha Straub.
Vor Verjährung schützen
Nach Ansicht von Sebastian Reiling, Referent beim vzbv, bietet der Eintrag ins Klageregister diese Vorteile: „Betroffene Prämiensparer können sich kostenlos an der Musterfeststellungsklage beteiligen. Wer sich wirksam anschließt, kann von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren.“ Zusätzlich hebt Jurist Sebastian Reiling als weiteren Vorteil hervor, dass man sich mit der Anmeldung vor der Verjährung der eigenen Ansprüche schützt.
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