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Musterfeststellungsklage kommt nach der Bundestagswahl – so jedenfalls die allgemeine Meinung

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Massenschäden im Verbraucher und Anlegerbereich belasten die Gerichte und führen zu Gerechtigkeitslücken. Bei kleineren Schäden (Stichwort: Mobilfunkverträge, WLAN etc.) klagt kaum jemand, bei größeren Schäden (grauer Kapitalmarkt, Lebensversicherungen, VW Dieselfahrzeuge) gibt es Probleme: jeder betroffene Verbraucher oder Anleger muss alleine auf eigene Kosten und mit dem Risiko eines Gerichts- und Anwaltsfehlers eine Klage einreichen. Das ist teuer und fehlerbehaftet.

Mitte der neunziger Jahre reagierte der Gesetzgeber durch eine Musterfeststellungsklage für die Telekomaktionäre. Im Grunde ist das eine Sammelklage mit beschränktem Kostenrisiko und konzentrierter Entscheidung, die für alle gilt. So kann z.B. geklärt werden, ob die Telekom bei der Aktienausgabe korrekt gehandelt hat oder nicht. Der einzelne Betroffene kann dann später diese Vorfrage als geklärt ansehen, während der Klagezeit kann der Beklagte sich nicht durch Zeitablauf herauswinden (Verjährung).

Jetzt wird viel gestritten vor der Wahl… Konsens besteht aber wohl, dass die Idee grundsätzlich gut ist, für die Dieselkäufer könnte die Rechtsänderung aber zu spät kommen Hier verjähren viele Ansprüche 2017 und können 2018 nicht mehr geltend gemacht werden…

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