Die Musterfeststellungsklage wird für Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Wirtschaftsleben, das von standardisierten Massengeschäften geprägt ist, immer wichtiger. Unrechtmäßige Verhaltensweisen weniger Anbieter können hier häufig zu einer Vielzahl von gleichartigen Schadensfällen führen. Die VSMK hat nochmalig die Forderung nach einer Musterfeststellungsklage unterstützt.
„Wir freuen uns über die breite Zustimmung der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder für unseren Entwurf zur Musterfeststellungsklage. Von diesem erneuten VSMK-Beschluss geht ein wichtiges Signal aus. Dieser Rückenwind über die Parteigrenzen hinaus stärkt uns in dem Vorhaben, allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ein gutes und leicht zugängliches Rechtsdurchsetzungsinstrument an die Hand zu geben. Gerade in Zeiten standardisierter Massengeschäfte brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher das Instrument der Musterfeststellungsklage, um ihr Recht einklagen zu können, ohne dass die Prozesskosten höher als der Streitwert sind. Es ist wichtig, dass die politische Blockade jetzt aufgegeben wird und der Referentenentwurf des BMJV in die Länder- und Verbändebeteiligung gehen kann. Die Rückmeldungen der Länder und Verbände respektive Zivilgesellschaft sind wichtig für diesen Meinungsbildungsprozess. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig, dass wir endlich einen Schritt weiterkommen.“
Gerd Billen, Staatssekretär im BMJV
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