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Musterverfahren

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Musterverfahren

Aktenzeichen:

14 Kap 13/16

Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen):

Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co. KG)

Musterklägerin / Musterkläger:

Brit Hartmann, Ernst-August-Straße 25, 22605 Hamburg

ggf. gesetzliche Vertretung:

Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:

Nummer

Beklagte /
Beklagter

gesetzliche
Vertretung

Funktion

Straße

PLZ / Ort

1

Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co. KG) i.L.

HFI Hansische Vermögensverwaltungs AG

Liquidatorin

Am Sandtorkai 54

20457 Hamburg

2

Hansische Treuhand GmbH

Suzanna Artmann und Carsten Riemer

Geschäftsführer

Palmaille 33

22767 Hamburg

3

Oldenburgische Landesbank AG

Vorstand

Stau 15-17

26122 Oldenburg

4

Sandor Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG i.L.

HFI Hansische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH i.L.

Liquidatorin

Beim Strohhause 31

20097 Hamburg

5

UBS Europe SE

Thomas Rodemann (Vorsitzender) u.a.

Vorstand

Bockenheimer Landstraße 2-4

60306 Frankfurt am Main

Weitere Angaben:

Das Kapitalanleger-Musterverfahren, in dem das Landgericht Hamburg am 21.11.2016 unter dem Aktenzeichen 316 OH 3/16 einen Vorlagebeschluss erlassen hat, wird am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 14 Kap 13/16 weitergeführt.

Nicht beteiligte Dritte können binnen 6 Monaten ab Bekanntmachung der Auswahl des Musterklägers ihre Forderung gegenüber dem oder den Musterbeklagten schriftlich anmelden. Dabei müssen sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmneldung führt zur Hemmung der Verjäghrung der angemeldeten Ansprüche, soweit diesen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens die Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung bezeichneten Ansprüche erhoben wird, § 204 Absatz 1 Ziffer 6a BGB. Der Anmelder ist kein Beteiligter des Musterverfahrens. Eine Bindungswirkung an den Musterbescheid tritt nicht ein. Ebensowenig bindet ein im Musterverfahrne abgeschlossener Vergleich den Anspruchsanmelder.

Unterzeichner:

Hanseatisches Oberlandesgericht

 

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