Musterverfahren
Aktenzeichen: |
14 Kap 13/16 |
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Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen): |
Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co. KG) |
Musterklägerin / Musterkläger: |
Brit Hartmann, Ernst-August-Straße 25, 22605 Hamburg |
ggf. gesetzliche Vertretung: |
Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:
Nummer |
Beklagte / |
gesetzliche |
Funktion |
Straße |
PLZ / Ort |
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1 |
Bankhaus Wölbern & Co. (AG & Co. KG) i.L. |
HFI Hansische Vermögensverwaltungs AG |
Liquidatorin |
Am Sandtorkai 54 |
20457 Hamburg |
2 |
Hansische Treuhand GmbH |
Suzanna Artmann und Carsten Riemer |
Geschäftsführer |
Palmaille 33 |
22767 Hamburg |
3 |
Oldenburgische Landesbank AG |
Vorstand |
Stau 15-17 |
26122 Oldenburg |
|
4 |
Sandor Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG i.L. |
HFI Hansische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH i.L. |
Liquidatorin |
Beim Strohhause 31 |
20097 Hamburg |
5 |
UBS Europe SE |
Thomas Rodemann (Vorsitzender) u.a. |
Vorstand |
Bockenheimer Landstraße 2-4 |
60306 Frankfurt am Main |
Weitere Angaben:
Das Kapitalanleger-Musterverfahren, in dem das Landgericht Hamburg am 21.11.2016 unter dem Aktenzeichen 316 OH 3/16 einen Vorlagebeschluss erlassen hat, wird am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 14 Kap 13/16 weitergeführt.
Nicht beteiligte Dritte können binnen 6 Monaten ab Bekanntmachung der Auswahl des Musterklägers ihre Forderung gegenüber dem oder den Musterbeklagten schriftlich anmelden. Dabei müssen sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmneldung führt zur Hemmung der Verjäghrung der angemeldeten Ansprüche, soweit diesen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens die Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung bezeichneten Ansprüche erhoben wird, § 204 Absatz 1 Ziffer 6a BGB. Der Anmelder ist kein Beteiligter des Musterverfahrens. Eine Bindungswirkung an den Musterbescheid tritt nicht ein. Ebensowenig bindet ein im Musterverfahrne abgeschlossener Vergleich den Anspruchsanmelder.
Unterzeichner: |
Hanseatisches Oberlandesgericht |
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