Musterverfahren
Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:
Weitere Angaben: I. Zum Musterkläger wird bestimmt: Ebert Kurt, Prozessbevollmächtigte: II. Musterbeklagte sind: 1. Dr. Braun Markus, Gloriettegasse 20, A-1130 Wien, Österreich 2. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Henrik Ahlers, Ev Bangemann, Jan Brorhilker, Constantin M. Gall, Thomas Harald Griess, Jan-Rainer Hinz, Jean-Yves Jégourel, Dr. Andreas 3. Dahmen Martin, c/o Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart 4. Budde Andreas, c/o Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart Prozessbevollmächtigte zu 2) bis 4): 5. von Knoop Alexander, Fraßhaußer Straße 1, 83623 Dietramszell Steingau Prozessbevollmächtigte zu 5): Rechtsanwälte bock legal, Reuterweg 51 – 53, 60323 Frankfurt 6. Marsalek Jan, derzeit unbekannten Aufenthalts, vormals: Tal 43, 80331 München 7. MB Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Marlies Braun, Holbeinstraße 14, 81679 München Prozessbevollmächtigte zu 7): III. Das Musterverfahren wird bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht unter dem Aktenzeichen 101 Kap 1/22 geführt. IV. Belehrung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 KapMuG über Form, Frist und Wirkung der Anspruchsanmeldung: Ansprüche gegen die Musterbeklagten können innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab der Bekanntmachung der Ziffern I bis III dieses Beschlusses im Klageregister schriftlich gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht, angemeldet werden (§ 10 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 6 Satz 1 KapMuG i. V. m. § 8 der Bayerischen Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz – GZVJu). Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde (§ 10 Abs. 2 Satz 2 KapMuG). Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 10 Abs. 2 Satz 3 KapMuG). Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten (§ 10 Abs. 3 KapMuG):
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