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Musterverfahren 101 Kap 1/22 Wirecard AG

geralt (CC0), Pixabay
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Musterverfahren

Aktenzeichen:

101 Kap 1/​22

Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen):

Wirecard AG

Musterklägerin /​ Musterkläger:

Ebert Kurt

ggf. gesetzliche Vertretung:

Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:

Nummer

Beklagte /​
Beklagter

gesetzliche
Vertretung

Funktion

Straße

PLZ /​ Ort

1

Dr. Braun Markus

Gloriettegasse 20

A-1130 Wien/​Österreich

2

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Geschäftsführer:Dr. Henrik Ahlers, Ev Bangemann, Jan Brorhilker, Constantin M. Gall, Thomas Harald Griess, Jan-Rainer Hinz, Jean-Yves Jégourel, Dr. Andreas Volker Muth, Alexander Reiter, Karen Leah Somes, Dr. Annedore Streyl und Prof. Dr. Peter Wollmert,

Flughafenstraße 61

70629 Stuttart

3

Dahmen Martin

c/​o Ernst & Young GmbH Flughafenstr. 61

70629 Stuttgart

4

Budde Andreas

c/​o Ernst & Young GmbH, Flughafenstr. 61

70629 Stuttgart

5

von Knoop Alexander

Fraßhaußer Straße 1

83623 Dietramszell Steingau

6

Marsalek Jan

derz. unbek. Aufenth., vorm. Tal 43

80331 München

7

MB Beteiligungsgesellschaft mbH

Geschäftsführerin Dr. Marlies Braun

Holbeinstraße 14

81679 München

Weitere Angaben:

I. Zum Musterkläger wird bestimmt:

Ebert Kurt,
Kelkheimer Straße 21, 65812 Bad Soden am Taunus

Prozessbevollmächtigte:
1. Rechtsanwälte Mattil & Kollegen, Thierschplatz 3, 80538 München
2. Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt, Am Fuhrenkamp 16, 21376 Salzhausen

II. Musterbeklagte sind:

1. Dr. Braun Markus, Gloriettegasse 20, A-1130 Wien, Österreich
Prozessbevollmächtigte zu 1): Rechtsanwälte Schmitz & Partner, Lindleystraße 8c, 60314 Frankfurt

2. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Henrik Ahlers, Ev Bangemann, Jan Brorhilker, Constantin M. Gall, Thomas Harald Griess, Jan-Rainer Hinz, Jean-Yves Jégourel, Dr. Andreas
Volker Muth, Alexander Reiter, Karen Leah Somes, Dr. Annedore Streyl und Prof. Dr. Peter Wollmert, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart

3. Dahmen Martin, c/​o Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart

4. Budde Andreas, c/​o Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart

Prozessbevollmächtigte zu 2) bis 4):
Lutz Abel Rechtsanwalts Partnerschaft mbB, Brienner Straße 29, 80333 München

5. von Knoop Alexander, Fraßhaußer Straße 1, 83623 Dietramszell Steingau

Prozessbevollmächtigte zu 5): Rechtsanwälte bock legal, Reuterweg 51 – 53, 60323 Frankfurt

6. Marsalek Jan, derzeit unbekannten Aufenthalts, vormals: Tal 43, 80331 München

7. MB Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Marlies Braun, Holbeinstraße 14, 81679 München

Prozessbevollmächtigte zu 7):
Rechtsanwälte Schmitz & Partner, Lindleystraße 8c, 60314 Frankfurt

III. Das Musterverfahren wird bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht unter dem Aktenzeichen 101 Kap 1/​22 geführt.

IV. Belehrung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 KapMuG über Form, Frist und Wirkung der Anspruchsanmeldung:

Ansprüche gegen die Musterbeklagten können innerhalb einer Frist von sechs Monaten

ab der Bekanntmachung der Ziffern I bis III dieses Beschlusses im Klageregister schriftlich

gegenüber dem

Bayerischen Obersten Landesgericht,
Schleißheimer Straße 141, 80797 München,

angemeldet werden (§ 10 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 6 Satz 1 KapMuG i. V. m. § 8 der Bayerischen Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz – GZVJu). Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde (§ 10 Abs. 2 Satz 2 KapMuG). Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 10 Abs. 2 Satz 3 KapMuG).

Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten (§ 10 Abs. 3 KapMuG):
1. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,
2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen
Anspruch anmelden zu wollen,
3. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und
4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.
Die gemäß § 10 Abs. 4 KapMuG vom Gericht zu veranlassende Zustellung der Anmeldung eines Anspruchs an den darin bezeichneten Musterbeklagten führt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB zur Hemmung der Verjährung des Anspruchs, soweit diesem der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des
Musterverfahrens, der Anspruch im Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht verjährt war und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung des in der Anmeldung bezeichneten Anspruchs erhoben wird.

Unterzeichner:

Bayerisches Oberstes Landesgericht

 

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