Musterverfahren
Aktenzeichen: |
20 Kap 1/17 |
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Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen): |
comdirekt Bank AG u.a. |
Musterklägerin / Musterkläger: |
Dr. Frank Hofmann |
ggf. gesetzliche Vertretung: |
Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:
Nummer |
Beklagte / |
gesetzliche |
Funktion |
Straße |
PLZ / Ort |
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1 |
comdirekt bank AG |
vertreten durch den Vorstand, d.v.d.d. Vors. Arno Walter |
Pascalkehre 15 |
25451 Quickborn |
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2 |
SwissLife Select Deutschland GmbH |
vertreten durch d. Geschäftsführer Stefan Kuehl und Dr. Günther Blaich |
Swiss-Life-Platz 1 |
30659 Hannover |
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3 |
Lloyd Fonds AG |
vertreten durch den Vorstand, d.v.d.d.Vors. Dr. Torsten Teichert |
Amelungstraße 8/10 |
20354 Hamburg |
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4 |
Lloyd Treuhand GmbH |
vertreten durch den Geschäftsführer Florian von Nolting und Michaela Flemming |
Amelungstraße 8/10 |
20354 Hamburg |
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5 |
NSC Schifffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG |
vertr. durch die Verwaltung NSC Schifffahrtsgesellschaft mbH, d.v.d.d.GF Roberto Alejandro Echevarria von Gusovius, Dirk Rößler und Heiko Meyer |
Van-der-Smissen-Straße 9 |
22767 Hamburg |
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6 |
nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG |
vertreten durch den Vorstand Ewald Elfrich und Ralf Seidenstücker |
Max-Planck-Straße 4 |
50858 Köln |
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7 |
Direkt Anlage Bank – DAB Bank |
vertr. durch die Niederlassungsleitung Deutschland, diese v.d.d. Vorsitzenden |
Landberger Straße 300 |
80687 München |
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8 |
Plansecur GmbH für Finanzdienstleistung und Vermittlung |
vertr. durch d. Geschäftsführer Johannes Sczepan und Wolfgang Stolz |
Druseltalstraße 150 |
34131 Kassel |
Weitere Angaben:
Das bereits am 20.12.2017 bekannt gegebene Musterverfahren richtet sich nunmehr auch gegen die Direkt Anlage Bank – DAB Bank – Musterbeklagte zu 7)- sowie gegen die Plansecur GmbH für Finanzdienstleistung und Vermittlung – Musterbeklagte zu 8) -. Ansprüche gegen die Musterbeklagten zu 7) und/oder 8) können innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntmachung dieser Erweiterung schriftlich beim Oberlandesgericht Stuttgart zum Musterverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung kann zur Verjährungshemmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens führen. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde. Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:
1. |
die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter, |
2. |
das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen, |
3. |
die Bezeichnung des/der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und |
4. |
die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll. |
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei Anmeldung eines Anspruchs eine Gebühr nach Ziff. 1902 des Kostenverzeichnisses zum GKG anfällt
Unterzeichner: |
Oberlandesgericht Stuttgart |
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Um was gehts denn genau in dem Verfahren?